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Kindererz.Zeitungen

von Seemoewe06.07.2007 | 15:52
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Heute kam im Newsletter der Bericht über die Kindereziehungszeiten. Ich habe meine Rentenberechnung angesehen, kann aber nicht genau feststellen, welchen Betrag man mir gutschreibt. Es ist nur in Punkten angegeben. Mein Sohn ist l974 geboren. Hier im Newsletter ist aber ein Betrag von 27.27 euro festgelegt, den jede Frau, die ihr Kind erzieht ( das habe ich gemacht) bekommt. Kommt dieser Betrag zu meiner Rente dazu, die ich allerdings erst mit 65 Jahren erhalte. Ich bin jetzt 61 Jahre. Mfg. Seemoewe

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In dem Betrag ist die "Gutschrift" für die Kindererziehungszeiten bereits enthalten.

4 Antworten

Schiko.,am 06.07.2007 | 21:41
Sie haben es schon richtig begriffen. Es sind in den unterlagen vermutlich 12 monate ausgedruckt. Dagegen aber nicht die ent- geltpunkte für das kind. Es komme also hinzu: 0.0833 mtl. x 12 = 0,9996 EP aus 26,27 rentenwert 26,26 als geschenk hinzu. Geschenk deswegen, weil ja keine beiträge hierfür er- bracht wurden. Geschenk deswegen, weil ja hierfür keine beiträge auf- gewendet wurden. Da haben sich hier schon manche ergötzt, weil statt 1,0000 EP. 0,9996 genannt sind. MfG.
lotscheram 07.07.2007 | 01:54
Hallo Seemoewe, Für Kindererziehungszeiten werden in einer vorhandenen Anlage 2 (Versicherungsverlauf), keine Punkte angegeben, gleichwohl werden je Kind für ein Jahr, wenn es vor 1992 geboren wurde, 0,9996 (EP) berücksichtigt, wurde es nach 1991 geboren, 3 Jahre lang 0,9996 (EP) je Kind zugeordnet, egal, ob Berufstätigkeit vorlag oder nicht. Nur wenn Berufstätigkeit und Kindererziehungszeit gleichzeitig vorliegen und beide Werte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, wird der sich aus der Überschreitung ergebende (EP) Wert von 0,9996 sutrahiert, fällt die Bewertung für die Kindererziehungszeit geringer aus, je nach Umfang der Überschreitung. Grundsätzlich kommen die aus der Kindererziehungszeit ermittelten (EP) zu den (EP), die Sie für Ihre Verdienste erhalten haben, dazu. Wenn Sie wegen fehlender Anwartschaftsvoraussetzungen die Rente nicht vor dem 65. Lbj. in Anspruch nehmen können, oder sie wegen noch vorhandener Minderung nicht in Anspruch nehmen wollen, werden die für Sie ermittelten (EP) für Kindererziehungszeiten plus übrige (EP), auch erst zu diesem Zeitpunkt wirksam. Neben der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten werden je Kind außerdem noch 121 Monate Kinderberücksichtigungszeiten begünstigend wirksam, wobei bei Geburt eines weiteren Kindes innerhalb dieser 121 Monate die 121 Monate des vorangegangenen Kindes unterbrochen werden und mit dem Neugeborenen neu zu zählen beginnen. Die Aussage im Newsletter ist fehlerhaft, weil man für ein Kind, gerechnet mit dem neuen Rentenwert, der ab 01.07.2007 für die alten Bundesländer gilt, = 26,27, maximal nur 26,19 € bekommen kann. (26,27*0,9996)
lotscheram 07.07.2007 | 02:52
Der von mir genannte Wert "26,19" Rente je Kind ist falsch, richtig ist der von Schiko bereits dargestellte Wert "26,26€"
seemoeweam 07.07.2007 | 09:08
Vielen Dank für die Antworten, sie geben doch Aufschluss. Ich habe aufgehört zu arbeiten, bekomme also ganz normal meine Rente mit 65 Jahren. Ich bin seit 1o Jahren nicht mehr berufstätig. Meine Frage ist allerdings no ch: meine Rente ist ja ausgerechnet mit einem Betrag den ich voraussichtlich ab dem 65.Lebenjahr bekomme. Kommt der Betrag von euro 26.27 noch dazu ??? In der Rentenberechnung sind die Kindererz.Pflichtbeiträge schon angegeben mit o,9996 Punkten. Es würde sich also meine Rente dann ab dem 65. Lebensjahr um 26.27 euro erhöhen?? wenn ich das richtig gelesen habe ? Vielen Dank und mfg. Seemoewe
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