Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro im Monat in der Regel unschädlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung als Minijob oder auf selbständiger Basis ausgeübt wird.
Genaue Infos rund um das Meldeverfahren bei Aufnahme eines Minijobs erhalten Sie von der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html).