Hallo, Tito,
das Kindergeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und ist nicht steuerpflichtig. Umgekehrt spielt die Höhe der Rente und sonstiger Einkünfte eine Rolle, ob und in welcher Höhe Kindergeld ausgezahlt werden kann.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung