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Kinderkur Lohn Begleitperson

von Sabrina22.04.2009 | 14:28
6435 Ansichten
2 Antworten

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da ich nächste woche mit meinem Kind auf Kur fahre, als Begleitperson, habe ich eine Frage! Wer zahlt mir dann den Lohn für die 4 Wochen, habe schon in der REntenversicherung angerufen und einen Antrag angefordert auf Lohnfortzahlung, habe bis heute keinen Brief erhalten, die Dame sagte mir am Telefon, sie Überprüft das und dann bekomme ich was. Setzen die sich jetzt mit meinem Chef in Verbindung und regeln das oder muss ich das regeln, denn ich habe ja nicht mehr lange Zeit, es geht ja auch darum, ob ich dann für diese Zeit versichert bin! Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sabrina,

wenn Sie als Begleitperson zur Kinderreha mitfahren haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalles. Dieser kann allerdings erst nach Ende der Reha bezahlt werden, da ja erst dann die endgültige Höhe bekannt ist. Genaueres müssten Sie allerdings mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter abklären. Also am besten nochmal anrufen und fragen.

1 Antworten

Nixam 22.04.2009 | 14:40
Kinderheilverfahren für Ihr Kind. Sie fahren als Begleitperson mit. Über den Antrag auf Haushaltshilfe wird immer am Ende der Massnahme entschieden. Deshalb kann Ihnen der Sachbearbeiter jetzt nur telefonisch durchgeben, ob dem Grunde nach Anspruch auf Erstattung des Lohnausfalls nach der Reha besteht. Das ist völlig normal. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und fragen Sie, ob dem Grunde nach Anspruch auf Haushaltshilfe/Erstattung des Entgeltausfalls besteht. Mit dieser Portion Ungewissheit - bis zur endgültigen Bewilligung -müssen Sie leben. Viele Grüsse Nix
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