Hallo Hiltrud,
den umfangreichen Ausführungen von RFn kann ich nur zustimmen. Und um Ihre Nachfrage zu beantworten: Ja, es macht tatsächlich keinen Sinn. Da die Pflegeberücksichtigungszeiten 1995 mit dem Pflegeversicherungsgesetz abgeschafft wurden, können ab diesem Zeitpunkt auch keine Pflegeberücksichtigungszeiten mehr angerechnet werden. Die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflege (möglich seit 01.04.1995) hat RFn ebenfalls bereits genannt.