Hallo Niki,
grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der "Umeinweisung". Dazu wenden Sie sich bitte an den Rentenversicherungsträger, der Ihnen die Kinderrehabilitation bewilligt hat. Sofern es eine andere Rehabilitationseinrichtung für Kinder gibt, in denen die Sprachstörungen Ihres Kindes ebenfalls therapiert werden können, wird man Ihrem Wunsch sicherlich entsprechen. Vielleicht sollten Sie dann Ihren Sachbearbeiter auch bitten vorab direkt mit der neuen Klinik Kontakt aufzunehmen und dort nach der Wartezeit bis zur Aufnahme zu fragen. Vielleicht kann auch direkt ein Termin vereinbart werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam