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Experten-Antwort

Kinderreha - Begleitperson

von Sibylle08.07.2012 | 22:09
2531 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine 10-jährige Tochter soll wegen ihrer Neurodermitis eine Kinderreha machen und ich als Begleitperson mit. Muß ich einen Extraantrag als Begleitperson stellen oder reicht es aus im Kinderreha-Antrag genannt zu werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Notwendigkeit einer Begleitperson für die gesamte Dauer eines Kinderheilverfahrens wird im Einzelfall von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Die Kostenübernahme muss gesondert beantragt werden, z.B. mit einem Begleitschreiben, dass Sie dem Antrag auf das Kinderheilverfahren beilegen. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind während des Kinderheilverfahrens auf eigene Kosten in eigener Absprache mit der Reha-Einrichtung begleiten. Gerne können Sie sich auch an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Reha-Spezialistam 09.07.2012 | 08:44
Hallo Sibylle, normalerweise werden nur die Kosten für eine Begleitperson für Kinder im Vorschulalter übernommen. Vielleicht reichen Sie eine Bescheinigung des behandelnden Kinderarztes ein, falls sie als Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig sind. Ansonsten ist es auch möglich als selbstzahlende Begleitperson mitzukommen. Das müssten Sie mit der Klinik abklären. Reha-Spezialist
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