Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Notwendigkeit einer Begleitperson für die gesamte Dauer eines Kinderheilverfahrens wird im Einzelfall von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Die Kostenübernahme muss gesondert beantragt werden, z.B. mit einem Begleitschreiben, dass Sie dem Antrag auf das Kinderheilverfahren beilegen. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind während des Kinderheilverfahrens auf eigene Kosten in eigener Absprache mit der Reha-Einrichtung begleiten. Gerne können Sie sich auch an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.
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