Grundsätzlich können Sie bei Bedarf jederzeit einen Antrag auf Kinderheilbehandlung für Ihre Kinder bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Im folgenden Verfahren wird festgestellt, ob eine entsprechende Maßnahme bewilligt werden kann. Bei Kindern bis zum 12. Geburtstag besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil als Begleitperson teilnimmt.
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