Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kinderrehabilitation

von Silkej22.08.2008 | 19:54
1114 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Vom Kinderarzt wurde für meine Tochter 5 Jahre als letzte Möglichkeit eine Reha wegen Adipositas angeregt. Von der AOK wurde mir jetzt der Antrag auf Kinderrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Schicke ich diesen erst wieder an die AOK oder direkt zur Rentenversicherung. Muss ich noch Unterlagen zufügen? Kann ich meine Tochter begleiten? Sie war noch nie von mir getrennt und ist schließlich erst 5 Jahre? Besteht die Möglichkeit meinen Sohn 2 Jahre auch mitzunehmen? Ich kann ja nicht eines meiner Kinder alleine lassen. Mein Mann ist voll berufstätig und könnte meinen Sohn nicht betreuen. Und selbst wenn er es könnte war der Kleine auch noch nie von mir getrennt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Silkej,

für die Erbringung von Rehabilitationsleistungen für Kinder besteht die Gleichrangigkeit zwischen den Trägern der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Für Kinderrehabilitation ist demzufolge der Rehabilitationsträger zuständig bei dem der Antrag gestellt wird.

Hinsichtlich des Leistungsumfangs bestehen keine grundsätzlichen Unterschiede.

Das heißt Sie entscheiden durch Ihre Antragstellung mit, ob die Renten- oder die Krankenversicherung über den Antrag Ihrer Tochter entscheidet.

Da Ihr Kinderarzt die Rehabilitation anregt, hat er möglicherweise bereits eine entsprechende Einleitung der entsprechenden Maßnahme über die Krankenkasse verordnet. Sollte dies zutreffen können Sie die Verordnung direkt an Ihre Krankenkasse senden. Eine weitere medizinische Sachverhaltsaufklärung entfällt in der Regel.

Falls Sie den Antrag bei der Rentenversicherung stellen wollen empfiehlt es sich diesen direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden. Sind keine aussagekräftigen medizinischen Unterlagen beigefügt wird der zuständige Rentenversicherungsträger ein Gutachten anfordern bzw. Ihr Kind zur Untersuchung einbestellen.

Bei Kindern im Vorschulalter wird grundsätzlich das Erfordernis einer Begleitperson unterstellt, so dass Sie Ihre Tochter begleiten dürfen.

Sollte durch die Begleitung Ihrer Tochter zur Kinderrehabilitation keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen können, besteht dem Grunde nach die Möglichkeit der Mitnahme Ihres Sohnes im Rahmen der Haushaltshilfe.

Auch hierüber entscheidet auch der zuständige Rehabilitationsträger.

1 Antworten

mam 24.08.2008 | 00:06
Nach entsprechender Auswahl und Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die Reha-Servicestellen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026