Hallo Conny,
für jedes Kind muss ein Antrag auf Kinder-Heilverfahren (G 200) gestellt werden.
Bitte erläutern Sie in einem Begleitschreiben, dass beide Kinder gleichzeitig in einem Haus in Begleitung der Mutter untergebracht werden sollen.
Ihr Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob dies aufgrund des Krankheitsbildes und des Alters der Kinder möglich ist.
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