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Experten-Antwort

Kinderrentenpunkte

von Manfred Klingspor23.02.2017 | 14:18
1685 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag liebe Forenmitglieder und Leser. Meine Ehefrau ist jetzt verstorben. Wir waren 40 Jahre verheiratet und haben 4 gemeinsame Kinder, alle vor 1992 geboren. Sie hatte nie gearbeitet und keine Rentenbeiträge gezahlt. Vermutlich hat sie auch kein Rentenkonto. Ich gehe noch arbeiten. Kann ich mir die Punkte bei der DRV gutschreiben lassen? Gruß Manfred

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.02.2017 | 14:53

Hallo Manfred Klingspor,

vermutlich können Sie die Kinderjahre nicht gutgeschrieben bekommen.

Kinderjahre sollen den erziehenden Elternteil, der während der Kindererziehung keine Rente aufgebaut (oder seinen Rentenaufbau reduziert) hat, finanziell etwas "entschädigen".

Wenn Ihre verstorbene Frau niemals gearbeitet hat, Sie selbst aber immer in Lohn und Brot standen, dann ist die Zuordnung zu Ihrer Person kaum möglich.

Männer können Kinderjahre bekommen wenn:

- sie das Kind während der Erziehungsjahre überwiegend (also mehr als die Frau) erzogen haben

oder

- gemeinsam mit der Frau eine Erklärung über die Zuordnung der Kinderjahre (kann grds. nur für die Zukunft abgegeben werden) haben

oder

- die Frau vor 1986 verstorben ist.

Alle 3 denkbaren Fallgestaltungen scheinen bei Ihnen nicht zuzutreffen. Daher ist eine Zuordnung (bzw. Übertragung) der Kinderjahre zu Ihrem Rentenkonto nicht möglich.

Bei 4 Kindern empfehle ich aber eine Hinterbliebenenrente zu beantragen. Mit 4 vor 1992 geborenen Kindern sollte Ihre Frau die Wartezeit erfüllt haben und Sie somit einen Anspruch auf kleine Witwerrente haben (gibt es in den ersten 3 Monaten nach dem Tod immer ohne Einkommensanrechnung. Anschließend ist zu prüfen wie hoch Ihr eigenes Einkommen ist. Ob dann noch eine Witwerrente übrig bleibt oder diese komplett gekürzt wird kann so nicht abgeschätzt werden).

8 Antworten

Manfred Klingsporam 23.02.2017 | 15:24
Danke für die Info.
Konrad Schießlam 23.02.2017 | 16:44
Versuche, noch ein kleines Lichtlein auf zu stellen. Rentenwert West für 1 Entgeltpunkt 30,45 mal 8 Entgeltpunkte 243,60 Euro, dadurch mit 60% Witwerrente 146,16 Rente, wenn keine 40% Kürzung wegen Ihrem Einkommen erfolgt, dies wäre zu prüfen. MfG.
Konrad Schießlam 23.02.2017 | 16:44
Versuche, noch ein kleines Lichtlein auf zu stellen. Rentenwert West für 1 Entgeltpunkt 30,45 mal 8 Entgeltpunkte 243,60 Euro, dadurch mit 60% Witwerrente 146,16 Rente, wenn keine 40% Kürzung wegen Ihrem Einkommen erfolgt, dies wäre zu prüfen. MfG.
Lichtleinam 23.02.2017 | 17:15
@schiko Bitte keine Lichtlein. Advent ist vorbei wir haben Fasching. Helau :-)
W*lfgangam 23.02.2017 | 19:11
Ergänzend: Nach 40 Ehejahren dürfte altersgemäß die große Witwerrente infrage kommen, vmtl. gingen Sie aber von 'einer kleinen' Witwerrente aus :-) Gruß w.
GroKoam 25.02.2017 | 09:31
W*lfgang schrieb

...hmm?, an wen, an wen nur erinnert mich jetzt dieser inhaltsleere Satz?! ;-)

Gruß

w.

Anspruch auf kleine Witwerrente
Ergänzend: Nach 40 Ehejahren dürfte altersgemäß die große Witwerrente infrage kommen, vmtl. gingen Sie aber von 'einer kleinen' Witwerrente aus :-) Gruß w.
Na kannst das Klugscheissern nicht lassen.
GroKoam 26.02.2017 | 08:06
W*lfgang schrieb

...hmm?, an wen, an wen nur erinnert mich jetzt dieser inhaltsleere Satz?! ;-)

Gruß

w.

Na kannst das Klugscheissern nicht lassen.
...hmm?, an wen, an wen nur erinnert mich jetzt dieser inhaltsleere Satz?! ;-) Gruß w.
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