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Experten-Antwort

Kinderziehungszeiten für Geburt 1989

von Rheinischer Jung08.11.2023 | 17:51
408 Ansichten
7 Antworten
Ein gute Bekannte hat für Ihr Kind Geb. Mai 1989 1 Jahr Kindererziehungszeiten bekommen. Stand Rentenauskunft von 2023 Sie ist Ende 2000 Beamtin im Schuldienst geworden. Kann es sein, dass Ihr die Erhöhung der KEZ auf 2,5 Jahre nicht zustehen, diese Erhöhung sollte doch automatisch passieren, oder hat sie da etwas versäumt ? Danke für Hinweise.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2023 | 14:52

HalloRheinischer Jung,

 

ein Ausschluss von der Anrechnung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist beispielsweise gegeben, wenn das Elternteil während der Erziehungszeit einem Alterssicherungssystem angehört hat, in dem die Erziehung annähernd gleichwertig berücksichtigt wird, wie die Kindererziehung in der Rentenversicherung. Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gilt hierbei als annähernd gleichwertig. Der maßgebende Zeitraum für den Anrechnungsausschluss ist stets die Zeit der Zugehörigkeit zum anderen Alterssicherungssystem, sodass die Kindererziehung u.U. zu Teilen in der gesetzlichen Rentenversicherung und im anderen Alterssicherungssystem berücksichtigt wird. 

 

Aus welchem Grund die Anrechnung der Kindererziehungszeit in dem von Ihnen beschriebenen Fall bisher nicht (in vollem Umfang) erfolgte, lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend klären.

 

Ihre Bekannte sollte sich zur Klärung daher direkt mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.


 

6 Antworten

Rheinischer Jungam 08.11.2023 | 19:05
Abschläge schrieb

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/kindererziehungszeiten.html

Sorry für meine Nachfrage. Ich verstehe diese Mitteilung in bezug auf den geschilderten Fall nicht . Das Kind wurde voll in der gesetzlichen Versicherungsphase erzogen, die Verbeamtung erfolgte nach dem 10. LJ des Kindes. Was verbleibt dann in der 1. Phase , oder wird das Kind rückwirkend als "Beamtenkind" behandelt ?
Elkeam 08.11.2023 | 19:25
Ich würde diese Frage der Besoldungsstelle oder der Stelle, die auf Antrag auch eine Versorgungsauskunft erstellt, stellen... "Ich bin erst nach der Geburt meines Kindes zur Beamtin ernannt worden. Wo werden meine Kindererziehungszeiten..." https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-…
KSCam 08.11.2023 | 21:13
Es gibt immer noch Versicherungskonten - vornehmlich der DRV Bund - bei denen die Erweiterung der Kinderzeit von 1 auf 2,5 Jahre noch nicht vorgenommen wurde, warum auch immer? Fazit: nicht im Forum nachfragen sondern individuell dort woher diese Rentenauskunft kam, z.B. mit dem Online Kontaktformular........dann wird sich alles klären, Spekulationen im Forum helfen da nicht viel weiter. Schönen Abend
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