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Experten-Antwort

Kinderzuschlag und eigene Altersrente

von Anette06.02.2016 | 10:12
1309 Ansichten
5 Antworten

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Hallo guten Tag, ich (61w, noch berufstätig) möchte gerne wissen, ob bei der Witwenrente, die ich jetzt erhalte, (mit Kinderzuschlag 3 Kinder 368,00 Euro brutto), bei meiner eigenen Rente (ca. 800,00 Euro brutto) , die ich dann erhalten werde, der Kinderzuschlag bei Witwenrente wieder rausgerechnet wird und von meiner eigenen Rente bei den Entgeltpunkten für Kinderziehung wieder abgezogen wird. Oder ist es nur so, dass die Witwenrente (insgesamt 368,00 Euro) nur als Einkommen von meiner eigenen (Rente abzüglich Freibetrag 771,00 Euro), abgezogen wird. Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von W*lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Konrad Schießlam 06.02.2016 | 10:54
Darstellung mir nicht ganz geläufig. Rechne ich 800 Bruttorente plus 6 Entgeltpunkte für 3 Kinder a/ 29,21 in West 175,26 und (800,00 + 175,26) 975,26 minus 136,54 14 % Abschlag --------- 838,72 minus 771,14 anrechnungsfrei -29,21 x 26,4 --------- 067,58 zu 40% Anrechnungs pflichtig ver- mindert sich die Witwenrente von 368 Euro um 27,03 ( 40% von 67,58) auf 340,97 Brutto. MfG.
Anetteam 06.02.2016 | 11:01
Vielen Dank für die Antwort. Bei den 800,00 Euro sind die 6 Entgeltpunkte schon enthalten.
W*lfgangam 06.02.2016 | 14:08
Hallo Anette, der Kinderzuschlag in der Witwenrenten (neues Recht bei Ihnen) bleibt bestehen, auch wenn in Ihrer eigenen Rente bereits Erziehungszeiten enthalten sind. Auch wird die Witwenrente nicht von Ihrer Altersrente abgezogen, es sind 2 separate Leistungen. Die Witwenrente kann allerdings durch zu hohes 'eigenes' Einkommen gemindert werden - die Altersrente z. B., oder laufendes Beschäftigungseinkommen. Ihre Altersrente von 800 EUR brutto führt nicht zu einer Kürzung der Witwenrente, da der 'Netto-Freibetrag' von aktuell 771 EUR (West) nicht überschritten. Ihre Altersrente wird für die Witwenrente mit nur knapp 700 EUR als Netto-Rente gerechnet. Gruß w.
Anetteam 10.02.2016 | 14:24
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Lieben Gruß
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