Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

kINDESGEBURT NACH EMR

von motou26.01.2011 | 13:53
1554 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo bin nach em-rente vater geworde wie wrkt es auf meine rente? was soll ich unternehmen? danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Motou,

grundsätzlich werden Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten den Versicherungszeiten der leiblichen Mutter zugeordnet. Durch eine übereinstimmende Erklärung über die Zuordnung dieser Zeiten kann auch eine Anerkennung beim Vater erfolgen. Diese Anerkennung wirkt sich allerdings nicht auf die Höhe Ihrer laufenden Erwerbsminderungsrente aus. Zeiten, die nach Rentenbeginn zurückgelegt worden sind, wirken sich erst auf einen späteren Leistungsfall (Altersrente oder Hinterbliebenenrente) aus.

Ob sich die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten rentensteigernd auf einen späteren Leistungsfall auswirken, kann ohne Informationen über Ihr Versicherungsleben sowie Kenntnis der zum späteren Leistungsfall geltenden gesetzlichen Grundlagen nicht beurteilt werden.

Sollte bei Ihrer Rente für die Pflegeversicherung noch nicht der Beitragsabzug i.H.v. 1,95 % aufgrund von Elterneigenschaft berücksichtigt sein, so müssen Sie noch eine Fotokopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

oder soam 26.01.2011 | 14:20
Wenn es das erste Kind ist, dann der DRV unter Vorlage der Geburtsurkunde und Angabe der eigenen VSNR anzeigen, damit künftig der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung wegfällt (sofern in der gesetzlichen PV). Wenn Sie das Kind erziehen, so wirken sich evtl. Kindererziehungszeiten (und BÜZ) erst nach einem neuen Leisutngs- oder Versicherungsfall (z.B Altersrente) aus. Evtl. an die Zulage denken, wenn Sie über die EM-Rente 'riestern'.
RFnam 26.01.2011 | 14:17
Herzlichen Glückwunsch, auch an die Mutter. Sie brauchen nichts unternehmen, auf die Rente hat das keine Auswirkung. Die Mutter müsste von der RV einen Brief erhalten haben oder noch bekommen, in dem über die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten und die Möglichkeit der Zuordnung derselben auf eines der Elternteile informiert wird. Da in der Regel an eine EM-Rente eine Altersrente anschliesst und deshalb die KEZ nichts oder nicht viel bei einer späteren Altersren bringt, empfehle ich, die KEZ/BÜZ bei der Mutter zu belassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026