Hallo Biene,
sofern Sie die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen, werden Sie selber krankenversichert und die Beiträge werden grundsätzlich von der Rente einbehalten. Diese Entscheidung trifft allerdings die Krankenkasse, die von uns über die Rentenantragstellung informiert wird. Die Krankenkasse kann Ihnen aus sagen, ob es evtl. aufgrund der niedrigen Rente bei einer Familienversicherung verbleiben kann oder nicht.
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