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Experten-Antwort

KK, Reha, Rente

von Lothar16.04.2024 | 13:08
157 Ansichten
2 Antworten
Hallo erstmal, einen von mir gestellten, inzwischen bewilligten, Reha Antrag für eine med. Reha, nimmt die KK zum Anlass mir 4 Wochen später, mitzuteilen, dass sie diesen Antrag so behandelt als hätte sie diesen gestellt und ich somit jedes Dispositionsrecht, bzgl. Rentenantrag usw., verliere. Da ich zum 01.01.2025 Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen wollte, sehe ich der Sache mit gemischten Gefühlen entgegen. Wenn ich gegen die Umwandlung des Reha Antrages Widerspruch einlegen möchte, wann sollte ich das tun? Ersteinmal abwarten? Vielen Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.04.2024 | 13:20

Hallo Lothar,

 

die von schade vorgebrachten Punkte sind vollkommen zutreffend:

zum Einen ist nicht gesagt, dass bei Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation eine Erwerbsminderung vorliegen wird. Zum Andern ergibt sich durch die Erwerbsminderung im Vergleich zu den vorgezogenen Altersrenten (selbst bei solchen ohne Abschlag, wie der von Ihnen genannten) nicht zwangsläufig ein finanzieller Nachteil.

 

Unter welchen Umständen Ihre Krankenkasse bereit wäre, auf die Einschränkung Ihres Dispositionsrechts zu verzichten, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden.

1 Antworten

Schadeam 16.04.2024 | 13:14
Schauen Sie doch erst mal in die letzte Renteninformation bevor Sie sich Sorgen machen. Ob nach der Reha eine Umwandlung erfolgt steht doch eh noch in den Sternen. Denn im schlimmsten Fall wird Ihr Reha Antrag als EM Antrag gewertet und bei Bewilligung dürfte die EM Rente wegen der Zurechnungszeit sogar ein paar Euro höher sein als die beabsichtigte Altersrente. Wäre das sooo schlimm? Es gibt Fachleute die würden sagen, dass Ihnen nichts besseres passieren kann als eine Umdeutung, grins. Alles Gute
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