Hallo Lothar,
die von schade vorgebrachten Punkte sind vollkommen zutreffend:
zum Einen ist nicht gesagt, dass bei Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation eine Erwerbsminderung vorliegen wird. Zum Andern ergibt sich durch die Erwerbsminderung im Vergleich zu den vorgezogenen Altersrenten (selbst bei solchen ohne Abschlag, wie der von Ihnen genannten) nicht zwangsläufig ein finanzieller Nachteil.
Unter welchen Umständen Ihre Krankenkasse bereit wäre, auf die Einschränkung Ihres Dispositionsrechts zu verzichten, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden.
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