Hallo mk71,
eine sogenannte "Mutter-Kind-Kur" gehört nicht zum Leistungskatalog der Rentenversicherung. Diese Maßnahmen führen die Krankenkassen durch.
Der Rentenversicherungsträger kann grundsätzlich - bei Vorliegen der Vorausetzungen - medizinische Rehabilitationsleistungen für Sie (Kur) oder Ihre Kinder (Kinderheilverfahren) durchführen. Hiebei kann im Einzelfall die Begleitung durch ein Kind medizinisch anerkannt werden oder auch die Begleitung durch einen Elternteil bei einem Kinderheilverfahren medizinisch notwendig sein. Dies entscheidet der Rententräger nach den Erfordernissen im Einzelfall.
Wir empfehlen Ihnen den Sachverhalt erneut mit Ihrer Krankenkasse zu erörten.
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