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kl. witwenrente + krankenvesicherung

von cayenne02.08.2007 | 13:45
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist im Jahr 2001 verstorben. Ich erhalte eine kleine Witwenrente. Kleine intwenrente aus dem Grund, da mein Mann wohl nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt hat. Nun habe ich eine Frage zur Krankenkasse. Ich war eine zeitlang arbeitslos und war da über das Arbeitsamt versichert. Nun habe ich einen € 400,-- job und bin immer noch bei meiner Krankenkasse, allerdings müsste ich mich nun freiwillig versichern. Ich habe von meiner Krankekasse nun meine Versicherungskarte mit Rentner Status zugesandt bekomme. Meine Krankenkasse verlangt aber keine Beiträge von mir (und dies nun schon seit über 1 Jahr) Wie geht das denn? Bezahlt die Rentenversicherung die Beiträge? Ich wäre dankbar wenn mir jemand auskünfte geben kann. Beste Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, behält Ihr Rentenversicherungsträger die Beiträge von der Rente ein und führt sie an die zuständige Krankenkasse ab. Dieses können Sie auch aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Falls Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, finden Sie dort neben der Bruttorente auch den zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag, der damit auch die Höhe Ihrer Nettorente festlegt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich doch einfach telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen gerne weiterhilft.

Falls Sie den Anwort-Beitrag vom Teilnehmer "Antonius" gelesen haben sollten: Als Rentnerin sind Sie nicht automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Richtig ist, dass Sie mit einem Blick in Ihren Rentenbescheid prüfen können, ob in Ihrem Falle Versicherungspflicht besteht.

7 Antworten

Antoniusam 02.08.2007 | 14:16
Als Bezieherin einer gesetzlichen Rente sind Sie automatisch in der GKV pflichtversichert. Das sollte eigentlich in Ihrem Witwenrentenbescheid vermerkt sein.
Antoniusam 02.08.2007 | 15:04
Das stimmt natürlich ! Nicht alle Rentner sind in der GKV pflichtversichert. MfG
Schiko.am 02.08.2007 | 17:16
Ich denke mir dies so: Zwischen einer geringen und einer kleinen witwen- rente gibt es unterschiede. Voraussetzung überhaupt hierzu sind fünf jahre mindestbeitragszeit, sind sicher vorhanden. Naturgemäß richtet sich auch witwenrente nach der höhe des früheren jahresverdienstes und der anzahl der beitragsjahre ihres ehemannes. Die kleine witwenrente mit 25% wird ausbezahlt wenn die begünstigte noch keine 45 jahre alt ist. Die große witwenrente mit 60 bzw. 55%, erspare mir einzelheiten, dies ist für sie derzeit nebengeleise. Gehe davon aus, der verstorbene war nicht freiwillig, sondern in der gesetzlichen pflichtversichert. Ist dies so, begutachten sie die ihnen zuletzt im juni zugegangene rentenmitteilung. Bruttorente minus beitrag zur kranken/pflegever- sicherung ergeben den betrag der nettorente der auch auf konto gutgeschrieben wird. Haben sie tatsächlich einen sogenannten 400 euro- job ist der arbeitgeber für die abführung von 15% RV. 13% KRV. und 2% steuer zuständig. Dieser betrag wird auch in eine eventuell not- wendig gewordene steuerberechnung bei ihnen nicht mit einbezogen. AG. braucht keine steuerkarte. Sobald sie 45 sind beantragen sie die große wit- wenrente. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 02.08.2007 | 16:47
Hallo Antonius, in Sachen KVdR/ PVdR empfehle ich Ihnen das Studium des folgenden links Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Sind Sie anlässlich Ihrer Rentenantragstellung nicht gefragt worden, in welchen Krankenkasen Sie seit ../../19.. Mitglied gewesebn sind? Es grüsst Sie Amadé
Antoniusam 02.08.2007 | 16:57
Vielen Dank für Ihre Hinweise, geschätzter "Amadé". Aber so ganz neu war das nun auch wieder nicht für mich ! Gäbe es in diesem Forum eine Editierfunktion, hätte ich meinen Fehler schon längst korrigiert. MfG
skatam 02.08.2007 | 18:38
Pauli als Bettvorleger .. Huber als Fußabtreter .. Seehofer als Zuchtbulle .. skat
lotscheram 03.08.2007 | 09:56
Werte Userin cayenne, wenn Sie einen Bezug herstellen "kleine Witwenrente" wegen geringem Einkommen des verstorbenen Partners, ist das so keinesfalls zutreffend, hat miteinander nichts zu tun. Die Gewährung einer "kleinen" oder "großen" Witwenrente resultiert aus gesetzlichen Festlegungen in einem anderen Zusammenhang. Will hier nur zwei nennen. 1. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes des Partners noch nicht 45 Jahre alt waren und 2.kein Kind erziehen, dass noch nicht 18 Jahre alt ist, wird nur die kleine Witwenrente gewährt, haben Sie nur Anspruch auf 25% der errechneten Entgeltpunkte (EP)des Verstorbenen unabhängig davon, ob diese (EP) und die darauf beruhende Rente selber hoch oder niedrig ist. Bei Erreichen des 45. Lbj. erhalten Sie dann die "große Witwenrente" die 60% oder 55% der (EP) des Verstorbenen umfaßt, abhängig von weiteren vorgegebenen Nebenbedingungen.
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