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Experten-Antwort

Klärung des Versicherungskontos

von Heinz109.01.2020 | 22:13
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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HAbe heute ein Schreiben zum obigen Thema ehalten. Darin soll ich für zeiten von 10.1982-08.1983 sowie von 07.1985-08.1987 Nachweise erbringen. Wie bitteschön soll ich das nach 37 Jahren machen? und warum kommt diese anfrage erst jetzt? Selbstverständlich habe ich über diese zeiträume keine Schriftlichen nachweise mehr. Wer hat das nach solanger zeit schon noch? Etweilige Arbeitgeber dürften diese Nachweise genauso wenig erbringen können! Was kann ich nun tun?? Währe dankbar für Tips, da es hier um fast 3 Jahre Beiträge geht! MfG M.M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz,

in der Regel werden Versicherte spätestens ab dem 43. Lebensjahr über die bisher gespeicherten Zeiten informiert. Bei Lücken/fehlenden rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Schule, Studium, Beschäftigungszeiten) haben Sie die Möglichkeit dies dem Rentenversicherungsträger gegenüber mitzuteilen. Sofern in den fehlenden Zeiträumen entsprechende rentenrechtliche Zeiten vorlagen können Sie dies unter Vorlage entsprechendender Nachweise oder Unterlagen ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Für fehlende Schulzeiten reicht in der Regel das Abschlusszeugnis Sollte dies nicht mehr vorliegen, teilen Sie den Name und die Anschrift der damals besuchten Schule mit. Bei fehlenden Beschäftigungszeiten reichen Sie am besten die DEVO/DÜVO Mitteilung oder andere aussagekräftige Unterlagen wie z.B. Lohnnachweise, Steuerkarte etc nach. Bitte geben Sie auch an bei welcher Krankenkasse Sie in dieser Zeit ggf. versichert waren.

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9 Antworten

W°lfgangam 09.01.2020 | 22:53
Hallo Heinz1, wenn in den nachfragten 'Lücken' nichts war, war da auch nichts ...allenfalls am Anfang eine schulische Ausbildung, die SIE bisher auf frühere Anfrage der DRV/zur Lückenklärung schlicht ignoriert haben. Hmm ...Sie wurden ja auch erst ab Alter 43 das 1. Mal dazu befragt - war wohl zu früh für Sie, sich das 1. Mal mit Ihrer Rente zu befassen ...da 'meckern' wir dann jetzt mal rum, warum nicht schon früher diese Nachfragen kamen?! ;-) > "Währe dankbar für Tips, da es hier um fast 3 Jahre Beiträge" Wenn da Rentenbeiträge gewesen wären, wären die auch in Ihrem Rentenkonto bereits enthalten. Gehen Sie in sich und stellen dann fest, dass Sie in dieser Zeit tatsächlich nicht in einem versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben /was haben Sie da tatsächlich gemacht /schulische Ausbildung /gar nichts? - vielleicht selbständig Kanabis angebaut ...zählt aber auch nicht als 'Beitragszeit', als selbständig Tätiger hätten Sie sich zur Versicherungspflicht anmelden können - wenn dann nicht alles im Eigenrauch verbraucht worden ist ;-) Gruß w. PS: OHNE FLAX: Gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle, die hilft Ihnen weiter/bewertet die 'vermeintlichen' Lücken und die Anfrage der DRV ist ruckzuck für beide Seite erledigt.
Siehe hieram 09.01.2020 | 22:33
Hallo Heinz, da keiner hier im Forum weiß, was Sie in dieser Zeit gemacht haben, was soll man Ihnen antworten?? In der Zeit gab es schon die Durchschiften aus dem Versicherungsheft, wenn Sie in D-West gearbeitet haben. Auf denen eigentlich drauf stand, dass man sie aufbewahren sollte.... Das sind diese kaum lesbaren, dünnen Zettelchen im Postkartenformat... hmmm, wo mag der Schuhkarton mit diesen Zetteln wohl noch sein? Im Keller, auf dem Dachboden... Oder gibt es doch noch eine alte Lohnsteuerkarte, die man nur aus Nostalgie aufbewahrt hat, weil der Arbeitgeber eine so nette Sekretärin hatte?? In der Kiste Erinnerungen also vielleicht? Oder hatten Sie in der Zeit damals vielleicht eine Freundin, die sich um Ihren Papierkram gekümmert hatte und bei der Trennung ist ein Ordner oder Schuhkarton bei Ihr gelandet??? Die alten Arbeitgeber ansprechen, doch, auch das kann hilfreich sein. Denn selbst wenn die Ihre Akten schon vernichtet haben, können die Ihnen bei der Glaubhaftmachung dieser Zeiten behilflich sein. Dann gibt es noch die Möglichkeit, bei späteren Arbeitgebern nachzufragen, die vielleicht noch Ihre damalige Bewerbungsmappe haben, in denen Ihre Zeugnisse aus der Zeit davor beigefügt waren.... Also mehr fällt mir nun nicht ein, aber vielleicht hat es Sie doch auf die eine oder andere Idee gebracht. Viele Erfolg!
Gerdam 09.01.2020 | 23:53
Hallo, Also ich habe auch noch Unterlagen aus den 1970 Jahren vom Arbeitgeber und Arbeitsamt. Beide nicht mehr Lesbar, da es Durchschläge sind. Und die Schrift total verblasst ist, das kam vom Kohlepapier und Nadeldrucker. Als Beweis unbrauchbar. Und an W°lfgang Wenn da Rentenbeiträge gewesen wären, wären die auch in Ihrem Rentenkonto bereits enthalten. Bei mir hat die DRV 15 Monate nicht eingetragen und die Beiträge waren eingegangen! Ich konnte das glücklicherweise Belegen. Auch dafür ist ja die Kontoklärung da. Heinz1 Krankenkassen kann man auch anschreiben, die helfen Dir. Aber auch die verwahren die Unterlagen nur 30 Jahre auf. Gruss Gerd
W°lfgangam 10.01.2020 | 00:28
Zitat von Gerd anzeigenausblenden
...sicher Beiträge aus einer nicht zur Aufrechnung vorlegten VK - aber das wäre nun eine wahrliche Historienschau in schwarzweiß-Geflimmer: https://www.youtube.com/watch?v=z0NfI2NeDHI ;-) Im Kontext: die Versicherungszeiten/Lücken vor 1973 sind kritisch zu sehen, was fehlt, noch belegt werden kann, welches VERSÄUMNIS im Detail bei Anfragen an die/VON DEN Versicherten selbst verursacht worden sind - hier liegt grundsätzlich die Krux/angebliche jeder 2. Rentenbescheid falsch ...JA möglich, wenn der Versicherte nicht mitspielen will, dann liegt die Quote bei gut 99 % in den eigenen Händen, da nie auf Nachfragen der DRV reagiert! Gruß w.
Richtigam 10.01.2020 | 00:49
" nicht mitspielen° ? wenn jemand voll im Beruf steht und Unterlagen der DRV bekommt, versteht er diese sofort zu 100%. Nein er legt Sie auf die Seite, weil er dies eben nicht versteht. Es gibt eventuell noch Arbeitnehmer / Kollegen etc. oder wenn Sie ein bisschen nachdenken eine Erklärung, was Sie zu der Zeit getan haben. Wolfgang, wieviel bezahlte Versicherungszeiten gehen wohl umgekehrt gedacht, Versicherten verloren.? Gruss
Angelaam 10.01.2020 | 08:57
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Bei mir hat die DRV 15 Monate nicht eingetragen und die Beiträge waren eingegangen! Ich konnte das glücklicherweise Belegen. Auch dafür ist ja die Kontoklärung da.
...sicher Beiträge aus einer nicht zur Aufrechnung vorlegten VK - aber das wäre nun eine wahrliche Historienschau in schwarzweiß-Geflimmer: https://www.youtube.com/watch?v=z0NfI2NeDHI ;-) Im Kontext: die Versicherungszeiten/Lücken vor 1973 sind kritisch zu sehen, was fehlt, noch belegt werden kann, welches VERSÄUMNIS im Detail bei Anfragen an die/VON DEN Versicherten selbst verursacht worden sind - hier liegt grundsätzlich die Krux/angebliche jeder 2. Rentenbescheid falsch ...JA möglich, wenn der Versicherte nicht mitspielen will, dann liegt die Quote bei gut 99 % in den eigenen Händen, da nie auf Nachfragen der DRV reagiert! Gruß w.
Auch bei mir fehlten 15 Monate aus den 1980gern. Laut Personalabteilung gab es in den 80zigern eine Umstellung des Meldesystems zur RV, es waren viele Kollegen davon betroffen. Die Berichtigung der fehlenden Zeiten verlief Problemlos.
Gerdam 10.01.2020 | 05:38
Hallo W°lfgang, Ich war 20 Jahre in der Firma durchgehend beschäftigt. Die Fehlzeiten von 15 Monaten, waren vor 5 Jahren, fortlaufende 15 Monate. Diese sind schon, von der DRV nachgetragen worden. Deswegen schimpfe ich nicht auf der DRV. Ich habe mit denen nur positive Erfahrungen gemacht! Grüße von Gerd
W°lfgangam 13.01.2020 | 22:20
Zitat von Richtig anzeigenausblenden
Hallo Richtig, ernsthaft: 0 % ...wenn ab 1. Kontenklärung 'mitgespielt' wird gibt es nahezu 100 % auch Unterlagen/Nachweise, die nicht im Rahmen von Verjährungsfristen untergegangen sind. Sich darum erst bei Rentenantrag 20 Jahre später drum zu kümmern, dann kann das große 'Jammern' einsetzten. Heute wieder bei Altersrentenantrag erlebt: mehrjährige Lücken ab 17. Lbj+, kleine Entgelte ab 20+/wohl Berufsausbildung, und auch noch Krankheitszeiten bis 25. Lbj. Neee, "wurde nie nach Schule /Berufsausbildung /Krankheit bis 25 befragt" ...ja sicher nicht! ;-) Wer das einfach schlurfen lässt, ist letztendlich selber Schuld, wenn die Rente hier um rd. 50/75 EUR kleiner ausfällt ...und fragt dann mal bei RTL2 an, was die 'böse' DRV da wieder verbockt hat. Das Honorar sollte aber den 20-fachen Rentenverlust/Jahr ersetzen, bevor man/frau sich 'entblödet' vor die Kamera setzt ...für die 'Dummheit' der Red. beim Trash-TV erhalten die keinen Bonus *g Gruß w.
W°lfgangam 13.01.2020 | 22:59
Hallo Richtig, ernsthaft: 0 % ...wenn ab 1. Kontenklärung 'mitgespielt' wird gibt es nahezu 100 % auch Unterlagen/Nachweise, die nicht im Rahmen von Verjährungsfristen untergegangen sind. Sich darum erst bei Rentenantrag 20 Jahre später drum zu kümmern, dann kann das große 'Jammern' einsetzten. Heute wieder bei Altersrentenantrag erlebt: mehrjährige Lücken ab 17. Lbj+, kleine Entgelte ab 20+/wohl Berufsausbildung, und auch noch Krankheitszeiten bis 25. Lbj. Neee, "wurde nie nach Schule /Berufsausbildung /Krankheit bis 25 befragt" ...ja sicher nicht! ;-) Wer das einfach schlurfen lässt, ist letztendlich selber Schuld, wenn die Rente hier um rd. 50/75 EUR kleiner ausfällt ...und fragt dann mal bei RTL2 an, was die 'böse' DRV da wieder verbockt hat. Das Honorar sollte aber den 20-fachen Rentenverlust/Jahr ersetzen, bevor man/frau sich 'entblödet' vor die Kamera setzt ...für die 'Dummheit' der Red. beim Trash-TV erhalten die keinen Bonus *g Gruß w.
Gott, was waren wir Ossis begnadete, dank der klugen Politik der Partei! Im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung war alles eingetragen, Arbeitsstelle, Verdienst, Krankentage. Selbst zum Arzt konnte man damit, ohne Krankenscheinzettelwirtschaft. Auf sowas hättet Ihr auch kommen können!
...und wenn die 'grüne' SVA-Pappe im trunkenen Grenzöffnungschaos einfach 'verbrannt' worden ist? Nun Sie, was geht dann noch? Sollte damit *geschlossen werden, die Folgewirkungen dieser/Ihrer von mir skizzierten 'Folgewirkung' ist längst von der DRV gelöst worden. Gruß w. PS: Wir? - sind WIR nicht eins! Für mich schon immer ...
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