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Experten-Antwort

Klärung Rentenkonto

von Oliver Schmidt16.12.2015 | 18:55
1407 Ansichten
4 Antworten

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In diesem Jahr habe ich eine Aufforderung zur Rentenkontenklärung erhalten. Krankheitsbedingt konnte ich noch keine Klärung vornehmen. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich offensichtlich an keiner Klärung interessiert bin und deshalb davon ausgegangen wird, dass alle Einträge richtig sind. Ich habe jetzt aber festgestellt, dass mich ein Arbeitgeber vor Jahren als Auszubildenden geführt hat, obwohl ich damals schon ausgelernt hatte. Das möchte ich korrigieren lassen. Muss ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder soll ich einen Antrag auf Kontenklärung stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oliver Schmidt,

den Beiträgen meiner "Vorredner" kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Reflektoram 16.12.2015 | 19:46
Wenn Sie den Antwortbogen von vor sechs Monaten bzw. den Antwortbogen von vor zwei Monaten (Erinnerung) haben, füllen Sie einfach diesen aus, legen Sie Ihrer Begrüdung im Idealfall etscheidene Dokumente bei und senden ihn ein.
W*lfgangam 16.12.2015 | 20:40
Ergänzend: Letztendlich können sogar noch beim Rentenantrag (oder danach) Beweismittel zur Korrektur der Versicherungszeiten vorgelegt werden. Besser ist schon die zeitnahe Erledigung/Dokumente könnten ganz schnell verlorengehen - und die künftigen Renteninformationen/-auskünfte sind 'richtig'. Ein formeller Widerspruch ist dafür nicht erforderlich. Gruß w.
Schadeam 17.12.2015 | 07:47
Das Konto geklärt zu haben, liegt letztendlich in Ihrem eigenen Interesse. Entweder Sie machen das jetzt oder eben später. Ein Widerspruch ist jedoch "Quatsch", weil Sie ja jederzeit die Kontenklärung aufnehmen können......
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