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Experten-Antwort

Klärung Versichertenkonto Kindererziehungszeiten

von Eusebia15.06.2013 | 17:58
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Ich bitte mal um Tipps, vielleicht kann ich dadurch schon am WE die richtigen Unterlagen suchen: Bei mir läuft ein EM-Rentenverfahren, heute hab ich Post von der DRV bekommen. Auszug: "Wir benötigen eine Meldebescheinigung der Kinder A und B ab Geburt bis laufend für die Prüfung der Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten." Das verstehe ich nicht, da durch Scheidung 1998, 1 Jahr EU-Rente 2002, Versorgungsausgleichsverfahren im letzten Jahr, der Scheidung v. 1998, mir mehrere Versicherungsverläufe mit den korrekten Kinderzeiten vorliegen. Kind A ist Jahrgang 1987 und Kind B 1998 und ist vor 11 Jahren verstorben. Dies weiß die DRV, hab eine Sterbeurkunde beim Rentenantrag abgegeben. Muss ich wirklich nachweisen, dass mein 25-jähriger Sohn jetzt aktuell gemeldet ist? Ich dachte immer, dass "alte" Mütter sowieso nur 1 Jahr pro Kind angerechnet bekommen. Um was für eine "Meldebescheinigung" mag es sich handeln? Auszug aus Melderegister? Danke für Tipps und Hinweise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eusebia,

bitte fragen Sie bei Ihrem

Rentenversicherungsträger nach, warum die Meldebescheinigungen (Auszug aus dem Melderegister) für die Kinder angefordert wurden (ggf. eine nachträgliche Überprüfung durch Vorlage von Meldebescheinigungen).

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3 Antworten

Inconspectaam 15.06.2013 | 19:37
Hallo Eusebia, neben den Kindererziehungszeiten gibt es zusätzlich Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr der Kinder. Sollten für beide Kinder (kind A - 1997 und Kind B - Sterbemonat) die Berücksichtigungszeiten schon richtig in ihrem Versicherungskonto aufgelistet sein, könnte es dennoch sein, dass man diese Zeiten überprüft. Meldenachweise sind eigentlich nur für die Zeiten bis zum 10. Lebensjahr notwendig. Sicherheitshalber können sie aber bei Ihrem Sachbearbeiter nachfragen (Telefonnummer müsste oben rechts auf Ihrem Brief stehen), bevor Sie sich die Mühe zweimal machen müssen. Grüße
=//=am 17.06.2013 | 13:48
"Auszug: "Wir benötigen eine Meldebescheinigung der Kinder A und B ab Geburt bis laufend für die Prüfung der Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten" Also ehrlich gesagt, ist diese Anfrage schon ein bißchen dreist, wenn eine Meldebescheinigung ab Geburt (1. Kind 1987 geb.) BIS LAUFEND angefordert wird. Wenn die Berücksichtigungszeiten von 10 Jahren bereits angerechnet wurden, wüßte ich keinen Grund, weshalb nochmals eine Meldebescheinigung erforderlich ist. Es sei denn, Ihr geschiedener Ehemann hat jetzt ebenfalls Antrag auf Anrechnung der KEZ/BÜZ gestellt. Ich würde Ihnen auch empfehlen, dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Eusebiaam 17.06.2013 | 22:03
Ich habe heute angerufen und auch eine Erklärung bekommen: Meine EM-Rente war bereits bewilligt, aber die interne Qualitätsüberprüfung hat dies an die entsprechende Abteilung zurück gegeben. Es war für den Quali-Prüfer nicht ersichtlich, ob ich die gesamten anrechenbaren Jahre im Ost- oder Westteil Berlins gelebt habe. Auf meinen Einwand, dass ich doch immer meine Adressänderungen bekannt gegeben habe, erklärte man mir, dass dem Qualiprüfer nicht bekannt sei, welche Straße in Ost oder West läge. Ich sagte daraufhin, dass aus einer Meldebescheinigung auch nicht hervorgeht, wo eine Straße in Berlin liegt, da steht ja auch nur die Adresse. Dann kam der Einwand, naja, meine Adressänderung sagt ja erst mal nichts über den Wohnort des Kindes aus, dass hätte ja auch woanders wohnen können... Nach kurzem Zögern, wurde mir angeboten, dass ich ja einfach die Adressen der Kinder selbst aufschreiben könne. Ich fragte, ob der Sachbearbeiter, den ich jetzt am Telefon habe, den Vorgang auch weiter bearbeite, dass ich mich dann darauf beziehen könne. Nein, Telefongesprächspartner, hat den Vorgang nur übernommen, da Sachbearbeiter bis morgen im Urlaub ist. Ich hab mich bedankt. In zwei Wochen habe ich einen Termin im Bürgeramt, ich lass mir die Meldebescheinigungen ausdrucken und schick sie mit. Auch wenn ich finde, dass das Willkür ist und es mir mit meiner Krankheit echt schwer fällt, da hin zu fahren und stundenlang zu warten. Das ist echt bitter, dass man so veräppelt wird. Der Qualiprüfer könnte wahrscheinlich online einen Stadtplan aufrufen. Die Aussage "naja, mmmh, mit Berlin, dass ist immer so eine Sache, für uns so schwer zu überprüfen, wegen Beitrittsgebiet..." Verstehe ich doch :(
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