Hallo Wasser,
den Termin für die Begutachtung können Sie mit der Gutachterärztin so absprechen, dass er nicht mit anderen wichtigen Terminen kollidiert. Auf Ihre Therapie müssen sie dafür nicht verzichten.
Ob Sie den Termin für die Begutachtung pauschal herausschieben können, müssten Sie ebenfalls mit der Gutachterin und ggf. zusätzlich mit dem Gericht absprechen; da eine Begutachtung in der Regel höchstens einen Tag dauert, kann sie grundsätzlich auch zwischen Ihren anderen Terminen stattfinden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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