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Klage beim SG zurückziehen

von rebecca26.06.2008 | 15:40
6157 Ansichten
9 Antworten
Hallo, weiß nicht mehr weiter, ich bin 49 J.heute habe ich die GA. bekommen die vom SG angefordert wurden, weil ich wegen Ablehnungsbescheid der EM-Rente Klage eingereicht habe,die GA sagen nun ich könnte Arbeiten gehen.Da ich kein ALG bekomme, habe ich mich arbeitssuchend gemeldet um die Pflichtzeiten einzuhalten,nun habe ich aber nicht mehr die Kraft weiter zu machen u. möchte deshalb die Klage zurückziehen,muss ich nun warten mit der Rente bis ich 65/67 bin oder kann ich später die Rente noch einmal einreichen,auch wenn ich nicht Arbeiten gehe,da dies aus Gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, obwohl ginge es mir so gut wie es die GA schreiben, würde ich lieber Arbeiten gehen,aber das geht leider nicht da ich tagtäglich Schmerzen habe u. es bisher noch keine Medikamente gibt mit denen ich Arbeiten könnte. Wie gesagt ich möchte aufgeben weil ich nicht mehr kann. Wie lange müsste ich warten, bis ich die EM-Rente noch einmal einreichen könnte, oder geht das gar nicht mehr? Danke schon mal im Voraus.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 27.06.2008 | 11:29

Da bleibt mir als Experte ja kaum noch Raum für neue Erkenntnisse. Vielleicht noch dieser Hinweis: Bei jeder Begutachtung stehen Sie einem neuen Gutachter gegenüber, der Sie noch nie gesehen hat, also unbefangen ist. Das wäre auch schon der Unterschied zum behandelnden Arzt: zu ihm haben Sie ein besonderes Arzt-Patienten-Verhältnis, das auch von gegenseitigem Verständnis geprägt ist. Die von der Rentenversicherung bei der Begutachtung geforderte Neutralität kann da gar nicht entstehen.

Grundsätzlich sind mit erneuter Rentenantragstellung auch neue Gutachten einzuholen.

Vielleicht wäre es auch interessant, das Klageverfahren bis zum Ende (mündliche Verhandlung!) durchzuführen, da es hier unter Abwägung aller medizinischen Unterlagen, inklusive Atteste und Befundberichte, nach Aussprache zu einem Vergleichsangebot oder Anerkenntnis seitens des Rententrägers kommen kann (schon mehrmals selbst erlebt; die Richter fragen manchmal auch nach der finanziellen Situation, obwohl das gar nichts mit Erwerbsminderung zu tun hat - da ist alles möglich).

An Ihrem Gesundheitszustand ändern kann der Rententräger sicherlich nichts. Hier muss es aber zu einer juristischen Entscheidung über die Rente kommen. Betrachten Sie es als technischen Vorgang, der mit Ihnen selbst zunächst gar nichts zu tun hat.

Moderatoren-Antwortam 30.06.2008 | 13:47

Sicher können Sie die Klage weiterlaufen lassen. Als Rechtsbeistand hängt der VDK von Ihren Vorgaben ab; ohne Ihre Zustimmung kann der VDK die Klage nicht zurückziehen.

Ein Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz kann weiterhelfen. Allerdings hatte ich beim Studium entsprechender Gutachten auch schon den Eindruck, dass die Gutachter ihr gutachterliches Sprachvermögen verloren haben. Solches macht diese Gutachten wertlos.

Der Rententräger muss im Vorfeld keine schriftlichen Angebote unterbreiten. Es zählt die mündliche Verhandlung. Die könnte man sich ja ansonsten sparen.

7 Antworten

rebeccaam 26.06.2008 | 16:02
Hallo, habe einen GdB von 60% ein Verschlimmerungsantrag wurde von beiden GA empfohlen,den habe ich auch sofort gestellt. Danke
KSCam 26.06.2008 | 17:42
ob Sie die Klage weiterbetreiben oder zurückziehen, ist Ihre Sache, da kann Ihnen von außen keiner raten. Der Grad der Schwerbehinderung sagt gar nichts darüber aus, ob jemand arbeiten kann oder nicht. Es gibt unzählige Beispiele, dass Leute mit 100% Schwerbehinderung ganz normal 8 Stunden am Tag arbeiten und demzufolge keinen Rentenanspruch haben. Diesbezüglich sieht jeder Einzelfall anders aus. Und bezüglich der Zukunft sollten Sie zur Rentenberatung gehen, dort kennt man Ihre Versicherungzeiten und weiß, wie es weitergehen könnte, wenn Sie sich a) beim AA weitermelden oder b) dies sein lassen. Einen erneuten EM Antrag kann man letztlich immer stellen, allerdings sollten dann die Vorversicherungszeiten ausreichen (deshalb die Empfehlung der Rentenberatung) und der Gesundheitszustand müsste sich so verschlechtern, dass die Ärzte sagen : "jetzt geht nichts mehr" Ob und wann das passiert, weiß keiner!
Evchenam 26.06.2008 | 17:50
Wenn Sie Ihre Klage beim SG zurückziehen, ist damit dieses Vefahren beendet und Sie können jederzeit beim Rentenversicherungsträger einen neuen Antrag stellen. Wenn die vom SG angeforderten Gutachten aktuell sind, macht das zur Zeit aber wohl wenig Sinn, schließlich wurden Sie ja von den Gutachten als erwerbsfähig eingeschätzt. Der Rentenversicherungsträger würde dann den neuen Antrag erneut unter Berufung auf diese Gutachten ablehnen. Sind die Gutachten schon etwas älter (z.B. älter als 4-5 Monate) könnten Sie mit einer zwischenzeitlichen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes argumentieren. Haben Sie die Gutachten mal mit Ihren behandelnden Ärzten besprochen? Wie sehen die Ihren Gesundheitszustand? Sind vielleicht Erkrankungen nicht berücksichtigt worden oder sind neue hinzugetreten? Werden Sie im Gerichtsverfahren vertreten, von einem Anwalt oder einem Sozialverband? Sehen diese auch keine Aussicht auf Erfolg und raten, die Klage zurückzunehmen? Auf jeden Fall sollten Sie sich weiterhin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos/arbeitssuchend melden, damit Sie weiterhin die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
rebeccaam 26.06.2008 | 18:27
Hallo, erstmal schon Danke für die Antworten, für meine Ärzte ist es unverständlich, das die GA mich für arbeitsfähig halten,bin in ständiger Beh.nehme starke Medikamente u. in 5 Befundberichten von verschiedenen Ärzten steht,das ich so nicht über 3 Std. arbeiten kann, leider habe ich zu den Orthopädischen Schäden auch noch FMS.Selbst beim AA können sie nicht verstehen warum sich alles so hinzieht.So bin ich nicht vermittelbar.Werde Montag zum AA gehen.Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Danke schon für Ihre Hilfe!!!
Michaelam 27.06.2008 | 12:36
Es gibt noch eine Möglichkeit, von der bislang niemand gesprochen hat. Man hat nach den Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes, § 109 ist es, die Möglichkeit, sich von einem Arzt des Vertrauens begutachten zu lassen. Voraussetzung ist, daß ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt wird und daß ein Kostenvorschuss für dieses Gutachten an das Gericht gezahlt wird. Der Kostenvorschuss liegt in der Regel bei 1500 EUR für ein Gutachten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten in der Regel. Die Versicherung wird vorab die Erfolgsaussicht prüfen. Wird auf Grundlage dieses '109'er Gutachtens letztlich eine Rente zugesprochen, gehen die Kosten des Gutachtens auf Antrag auf die Landeskasse über, d.h., man bekommt sein Geld zurück, resp. die Versicherung. Wird in diesem Gutachten allerdings die bisherige Leistungsbeurteilung bestätigt, hat man für 1.500 EUR die Erkenntnis, das dieses Verfahren nicht weiter betrieben werden muss. Es ist ohne Rechtsschutzversicherung also gut zu überlegen. Sicherlich sollte man es aber bis zu einer mündlichen Verhandlung kommen lassen. Sowohl seitens des Gerichtes als auch der Terminvertreter kann man sich bei dieser Gelegenheit noch einmal für die Zukunft beraten lassen. Oberwichtig ist, daß man weiterhin beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bleibt, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen späteren Rentenantrag erhalten bleiben.
rebeccaam 29.06.2008 | 08:40
Sehr geehrter Experte, kann ich die Klage weiterlaufen lassen,obwohl die GA sagen ich könne Arbeiten, der VDK empfiehlt die Klage zurück zuziehen,oder ich müsse selber einen GA über das SG bestellen,kann mein Anwalt nicht warten bis es zur Verh.kommt u.einen Vergleich anbieten,damit die Sache endlich zum Ende kommt,es geht mir nicht um die volle EMR T-Rente würde reichen,dann müsste ich meine Kk.Beiträge nach der Rente bez.zur Zeit wird das Eink.von meinem Mann gerechnet er ist in der PKV,er ist aber weit unter dem Höchstsatz heute würde er nicht mehr in die PKV kommen,weil sein EK zu niedrig ist,dort nimmt man mich mit den Krankheiten nicht mehr.Sie können mir glauben wenn ich arbeiten könnte, wäre ich schon morgen wieder Arbeiten alleine schon wegen de KK-Beiträge. Danke für Ihre Antworten.
Heikeam 29.06.2008 | 16:03
Hallo Rebecca, Sie brauchen Ihre Klage nicht zurückzuziehen. Dann wird das Sozialgericht eine Entscheidung, sprich Urteil fällen. Das im Verhandlungstermin ein Anerkenntnis erfolgt oder ein Vergleich angeboten wird, halte ich eher für unwahrscheinlich. Wenn sich solche Aspekte ergeben hätte der RV-Träger dies schon schriftlich dem SG mitgeteilt. Heike
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