Hallo,
Entscheidungen nach Aktenlage sind möglich, wenn mit den vorhandenen, aussagekräftigen medizinischen Unterlagen über das Leistungsvermögen entschieden werden kann.
Da eine Beurteilung des Leistungsvermögens anhand der vorliegenden bzw. eingereichten medizinischen Unterlagen oftmals nicht möglich ist erfolgt häufig eine weitere (persönliche) Begutachtung.
Es hängt also vom Einzelfall und den Verfahrensgrundsätzen des Gerichtes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung