Nachfrage:
Warum gleich eine Klage und nicht ein Antrag auf Weitergewährung ?
Hallo Saskia,
ich empfehle Ihnen, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung zu stellen. Nähere Auskünfte zum Anspruch kann Ihnen die Agentur für Arbeit erteilen.
Natürlich wurde hier nichts voreilig eingestellt. Ich habe im Januar die Weiterzahlung beantragt, diese wurde abgelehnt, da sich mein Zustand angeblich verbessert hätte. Da dem aber nicht wirklich so ist, habe ich Widerspruch eingelegt und neue ärztliche Atteste beigefügt. Im Rahmen des Wid-verfahrens musste ich dann zu einem Gutachter, der mich in 10 Minuten "abfertigte" und auch meinte, dass ich wieder arbeiten gehen sollte (ich habe halbtags).
Daraufhin meine Klage vor dem SG. Und ab 1.10. stünde ich ohne jegliches Geld da, außer Erspartem. Ich habe 31 Jahre gearbeitet und nie ALG bezogen. Habe ich dann nicht ab Oktober ein Anrecht auf ALG, solange bis über die Klage entschieden wurde? Vielen Dank an alle, die mir helfen möchten.
Danke, Detlef !!
Mein Arbeitsverhältnis ruht wegen des derzeitigen EM-Rentenbezugs. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich also ab 1.10. ALG I erhalten. In welcher Höhe , weisst Du das ? Also wonach wird das ALG bemesssen ?
Danke, Detlef !!
Mein Arbeitsverhältnis ruht wegen des derzeitigen EM-Rentenbezugs. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich also ab 1.10. ALG I erhalten. In welcher Höhe , weisst Du das ? Also wonach wird das ALG bemesssen ?
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