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Klage gegen EM-Rentenablehnung

von Saskia 06.08.2019 | 05:39
173 Ansichten
10 Antworten
Nach einer befristeten Voll-EM-Rente soll diese nun ab 1.10. nicht mehr weitergezahlt werden. Dagegen habe ich Widerspruch und nunmehr Klage eingereicht. Da sich die Klage ja etwas hinziehen wird, frage ich mich, von was ich ab Oktober leben soll? Die Rente fällt weg und arbeiten kann ich noch nicht. Jetzt habe ich unterschiedliche Meinungen im Netz gelesen, ob ich ggf. Ansprüche auf ALG habe, solange bis über die Klage entschieden ist. Kann mir jemand weiterhelfen ?

10 Antworten

joergam 06.08.2019 | 09:26
Hallo Saskia, ich empfehle Ihnen, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung zu stellen. Nähere Auskünfte zum Anspruch kann Ihnen die Agentur für Arbeit erteilen.
PeterTam 06.08.2019 | 06:05
Nachfrage: Warum gleich eine Klage und nicht ein Antrag auf Weitergewährung ?
Saskiaam 06.08.2019 | 10:17
PeterT schrieb

Nachfrage:

Warum gleich eine Klage und nicht ein Antrag auf Weitergewährung ?

Natürlich habe ich den Antrag auf Weiterzahlung gestellt, der wurde aber abgelehnt, woraufhin Widerspruch und letztlich die Klage folgten.
Schorscham 06.08.2019 | 12:27
joerg schrieb

Hallo Saskia,

ich empfehle Ihnen, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung zu stellen. Nähere Auskünfte zum Anspruch kann Ihnen die Agentur für Arbeit erteilen.

Falls kein Anspruch auf Arbeitslosengeld_I bestehen sollte, könnte Arbeitslosengeld_II (Hartz4) in Betracht kommen, sofern Bedürftigkeit besteht. Laufende EM-Renten werden gewöhnlich nicht voreilig eingestellt. Irgendetwas Wesentliches muss sich also geändert haben. MfG
Saskiaam 06.08.2019 | 16:03
Natürlich wurde hier nichts voreilig eingestellt. Ich habe im Januar die Weiterzahlung beantragt, diese wurde abgelehnt, da sich mein Zustand angeblich verbessert hätte. Da dem aber nicht wirklich so ist, habe ich Widerspruch eingelegt und neue ärztliche Atteste beigefügt. Im Rahmen des Wid-verfahrens musste ich dann zu einem Gutachter, der mich in 10 Minuten "abfertigte" und auch meinte, dass ich wieder arbeiten gehen sollte (ich habe halbtags). Daraufhin meine Klage vor dem SG. Und ab 1.10. stünde ich ohne jegliches Geld da, außer Erspartem. Ich habe 31 Jahre gearbeitet und nie ALG bezogen. Habe ich dann nicht ab Oktober ein Anrecht auf ALG, solange bis über die Klage entschieden wurde? Vielen Dank an alle, die mir helfen möchten.
Saskiaam 06.08.2019 | 17:27
Danke, Detlef !! Mein Arbeitsverhältnis ruht wegen des derzeitigen EM-Rentenbezugs. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich also ab 1.10. ALG I erhalten. In welcher Höhe , weisst Du das ? Also wonach wird das ALG bemesssen ?
KSCam 06.08.2019 | 17:29
Diese Frage stellen Sie bitte Ihrem Arbeitsamt.
Detlefam 06.08.2019 | 18:35
Saskia schrieb

Danke, Detlef !!

Mein Arbeitsverhältnis ruht wegen des derzeitigen EM-Rentenbezugs. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich also ab 1.10. ALG I erhalten. In welcher Höhe , weisst Du das ? Also wonach wird das ALG bemesssen ?

Das ist(fast) normal, dass das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezuges ruht. Meist endet es, wenn die EMR auf Dauer gewährt wird. Dann kann man gegenüber dem Arbeitgeber sogar noch eine Urlaubsabgeltung geltend machen. Aber soweit ist es bei Ihnen noch nicht. Das Alg wird fiktiv bemessen, je nach der Qualifikation, mit der Sie dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stehen. Es gibt mehrere Stufen, von Ungelernt bis Hochschule. Dabei zählt aber nicht, was Sie für eine Ausbildung davon haben, sondern als was Sie vermittelbar sind,danach errechnet sich dann Ihre tägliche Zahlhöhe.
W°lfgangam 06.08.2019 | 18:51
Saskia schrieb

Danke, Detlef !!

Mein Arbeitsverhältnis ruht wegen des derzeitigen EM-Rentenbezugs. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich also ab 1.10. ALG I erhalten. In welcher Höhe , weisst Du das ? Also wonach wird das ALG bemesssen ?

Hallo Saskia, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, gelten Sie nach Ende der befristeten EM-Rente zunächst wieder als voll erwerbsfähig, heißt: mit Ende der EM-Rente stehen Sie tagsdrauf wieder Ihrem Arbeitgeber in vollem Umfang zur Verfügung -> Wecker stellen, die Arbeit erwartet Sie ...kein Scherz!!! Wenn Sie sich weiterhin für AU halten, dann vorher zum Arzt/Attest besorgen/AG vorlegen - (Rest)ALG scheidet hier mangels Bezug vor EM-Zahlung aus, wahrscheinlich wird zunächst Krankengeld zu zahlen sein (so ich Ihre Vorgeschichte richtig deute). Gruß w.
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