Hallo Sabrino,
nach den von Ihnen gemachten Angaben beurteilt ihr Rentenversicherungsträger ihr Leistungsvermögen so, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt in dem von Ihnen ausgeübten Beruf durchaus tätig sein könnten. Zur Unterstützung wurden Ihnen Vermittlungshilfen zugesagt, um dem potentiellen Arbeitgeber für die Zeit der Einarbeitung einen Lohnkostenzuschuss zu zahlen (u.a. Einstellungsanreiz). Eine Umschulung wurde Ihnen nicht angeboten, inosfern stellt sich die Frage nach dem Übergangsgeld nicht. Ich empfehle Ihnen den Kontakt mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers.
Mit freundlichen Grüßen