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Experten-Antwort

Klage gegenRentenablehnung und LTA

von Sabrino16.11.2011 | 18:42
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2 Antworten

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Im Zuge des Klageverfahrens hat nun die DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Eingliederungszuschuss zu einem Arbeitsplatz zugesagt, sofern sich ein solcher fände. Ist damit die Klage auf Volle Erwerbsminderung hinfällig, da ja der Beweis erbracht wurde, dass man doch arbeiten kann? Was wäre, wenn ich mich zu einer Umschulung entschloss? Gilt auch dann die Klage als hinfällig?Auf welcher Grundlage berechnete sich das Übergangsgeld während dieser Umschulung, wenn zuletzt nur noch ALG I und ALG II bezogen wird?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrino,

nach den von Ihnen gemachten Angaben beurteilt ihr Rentenversicherungsträger ihr Leistungsvermögen so, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt in dem von Ihnen ausgeübten Beruf durchaus tätig sein könnten. Zur Unterstützung wurden Ihnen Vermittlungshilfen zugesagt, um dem potentiellen Arbeitgeber für die Zeit der Einarbeitung einen Lohnkostenzuschuss zu zahlen (u.a. Einstellungsanreiz). Eine Umschulung wurde Ihnen nicht angeboten, inosfern stellt sich die Frage nach dem Übergangsgeld nicht. Ich empfehle Ihnen den Kontakt mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“, d. h., wenn durch Rehabilitationsleistungen Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit gesehen werden, sind diese zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch zu bewilligen.

Genau das hat die DRV offensichtlich im Rahmen des Rentenverfahrens geprüft und sie hält LTA-Leistungen in Form von Eingliederungszuschüssen für angezeigt.

Eine Umschulung steht damit wohl gar nicht zur Debatte.

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