Hallo Sabine,
es gibt keine abzuwartende Frist für die Einreichung eines neuen Erwerbsminderungsantrages ! Sie können die Klage zurückziehen und könnten dann - theoretisch zumindest - gleich am nächsten Tag einen erneuen Erwerbsminderungsantrag bei der Rentenversicherung einreichen.
Es ist allerdings nur dann sinn-und zweckvoll, einen erneuten Antrag innerhalb kurzer Zeit zu stellen, wenn tatsächlich eine neue Erkrankung dazukommt bzw. sich die bestehende Erkrankung erheblich verschlechtert.
Besprechen sie die weitere Vorgehensweise mit ihrem Anwalt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eventuell sollten Sie besser mal akzeptieren, dass Sie arbeiten können und keine Erwerbsminderungsrente benötigen, statt in einem anonymen Forum Ihre Zeit zu verplempern. Ihre eigene Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist ziemlich unmaßgeblich. Und ja, diese Antwort mag Ihnen nicht gefallen, ist aber trotzdem nicht von der Hand zu weisen, wenn nicht mal die Gerichtsbarkeit Ihre eigene Einschätzung teilt. Da kann dann auch kein Anwalt oder Sozialverband etwas daranändern.
Sie kennen den Fall in keinster Weise, plappern hier aber in maßloser Selbstüberschätzung rum?
Auch für Sie gilt: von nicht 'ne Ahnung, davon aber ganz viel.
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