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Experten-Antwort

Klage mit negativen Ausgang

von Sabine23.12.2025 | 09:54
518 Ansichten
8 Antworten
Ich habe vor dem Sozialgericht geklagt, trotz mehrere Gutachten von Fachärzten und Rehakliniken wird mir auch eine Teilrente, wegen eines Gutachtens durch das Gericht veranlasst, verweigert. In meinem seit 30 Jahren ausgeführten Beruf unter 3 Std. erwerbsfähig, zum Zeitungen austragen ( Ironie off) reicht es dann aber für 6h und mehr. Ich denke darüber nach die Klage zurück zu ziehen und über einen Anwalt einen neuen Antrag zu stellen. Den VdK kann man in meiner Region in die Tonne drücken. Nur Geld kassieren und das war es dann auch. Schon beim Behindertengrad nichts erreicht, dieser sollte runter gesetzt werden. Mein Anwalt hat meine Schwerbehinderung unbefristet für mich durchgesetzt. Ich überlege den VdK zu verlassen. Ab wann kann ich die EMR neu beantragen? Das beauftragte Gutachten stützte sich auf den psyschichen Aspekt, wonach man mit rezidivierender mittelgradiger Depressionen vollschichtig arbeiten kann. Die fortschreitende orthopädische Diagnose stand nicht zur Debatte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2025 | 11:55

Hallo Sabine,

es gibt keine abzuwartende Frist für die Einreichung eines neuen Erwerbsminderungsantrages ! Sie können die Klage zurückziehen und könnten dann - theoretisch zumindest - gleich am nächsten Tag  einen erneuen Erwerbsminderungsantrag bei der Rentenversicherung einreichen.  

Es ist allerdings nur dann sinn-und zweckvoll, einen erneuten Antrag innerhalb kurzer Zeit zu stellen, wenn tatsächlich eine neue Erkrankung dazukommt bzw. sich die bestehende Erkrankung erheblich verschlechtert.

Besprechen sie die weitere Vorgehensweise  mit ihrem Anwalt.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

7 Antworten

EMR am 23.12.2025 | 10:00
Nach einem halben Jahr, habe ich gelesen. Aber wichtig ist dabei, dass neben den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hannaham 23.12.2025 | 10:22
Sie können natürlich jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, die eigentlich Frage ist jedoch, ob es Ihnen etwas bringt. Dei DRV wird sich auch bei dem neuen Antrag auf die ihr vorliegenden medizinischen Unterlagen beziehen, also die Gutachten, die für das Klageverfahren erstellt wurden. Somit werden Sie wohl ziemlich zeitnah die nächste Ablehnung bekommen, gegen die Sie dann wieder klagen können. Wäre es nicht vielleicht sinnvoller, wenn Sie den Bevollmächtigten für das laufende Klageverfahren wechseln, also aus dem VdK austreten und sich stattdessen in dem Klageverfahren von Ihrem Anwalt vertreten lassen, wenn Sie meinen, dass der Sie besser vertreten kann? Ihr Rechtsvertreter, ob VdK oder Anwalt, sollte auch darauf achten, dass für die Erwerbsminderungsrente alle relevanten Diagnosen und Erkrankungen berücksichtigt werden, darum verstehe ich nicht ganz, warum anscheinend orthopädische Erkrankungen nicht angegeben oder geprüft worden sind?! Wenn es tatsächlich bisher fehlt, sollten Sie auf jeden Fall aktuelle Unterlagen dazu einreichen und ggf. um Erstellung eines orthopädischen Gutachtens bitten?!
Das muss mal gesagt werden!am 23.12.2025 | 10:43
Eventuell sollten Sie besser mal akzeptieren, dass Sie arbeiten können und keine Erwerbsminderungsrente benötigen, statt in einem anonymen Forum Ihre Zeit zu verplempern. Ihre eigene Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit ist ziemlich unmaßgeblich. Und ja, diese Antwort mag Ihnen nicht gefallen, ist aber trotzdem nicht von der Hand zu weisen, wenn nicht mal die Gerichtsbarkeit Ihre eigene Einschätzung teilt. Da kann dann auch kein Anwalt oder Sozialverband etwas daranändern.
Ineam 23.12.2025 | 12:56
Ich habe vor dem Sozialgericht geklagt, trotz mehrere Gutachten von Fachärzten und Rehakliniken wird mir auch eine Teilrente, wegen eines Gutachtens durch das Gericht veranlasst, verweigert... Sie werden keine EM-Rente bewilligt bekommen bei einem neuen Antrag.
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