Welchen Weg Sie einschlagen möchten, bleibt Ihnen überlassen. Zu beachten wäre nur, dass eine medizinische Rehamaßnahme auf die Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit abzielt und nicht darauf, anschließend eine Rente zu bekommen.
Wie sich aus Ihren Zeilen ablesen lässt, sind Sie der Meinung, dass es Ihnen nicht möglich ist, weiterhin im Erwerbsleben zu stehen. Daher bleibt zu überlegen, ob Sie eher den Klageweg gehen wollen, bei dem in der Regel eine Untersuchung bei einem vom Gericht festgelegten ärztlichen Sachverständigen erfolgt.
Ein jetziger sofortiger Neuantrag macht wenig Sinn, höchstens das Leiden hat sich verschlimmert oder es sind weitere Einschränkungen hinzugekommen. Dies können Sie jedoch auch im Gerichtsverfahren geltend machen.
Welcher Weg zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen wird, kann hier nicht gesagt werden, da wir hier keine Mediziner sind und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht kennen.