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Experten-Antwort

Klage oder Neuantrag Erwerbsminderungsrente

von Anne27.08.2014 | 11:52
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in meiner Ratlosigkeit möchte ich mich hiermit an einen Experten oder an erfahrene Forumsteilnehmer wenden. Ich habe viele Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.Zu Jahresbeginn wurde ein Folgeantrag auf Grund (angebliche) Nichterfüllung der med. Vorraussetzungen abgelehnt. Das ist nicht richtig und wurde von mir per Anwalt mit entsprechenden Nachweisen (keine Besserung-sondern deutliches Fortschreiten der Erkrankung) belegt. Die DRV bleibt bei Ihrer Meinung und lehnte den Widerspruch mit selbiger Begründung wieder ab. Die Stütze hierfür ist eine Falschbeurteilung eines Gutachters der DRV. Er schrieb, es wären seit 2010!!! schon keine Krankheitszeichen mehr nachgewiesen worden. Wie er darauf kommt, bei nach wie vor regelmäßigen Behandlungen und bereits Folgenachweisen einer unheilbaren Haupterkrankung, ist unverständlich. Es hat nur bis zum Gutachtertermin keine umfangreiche (unnötige) Diagnostik mehr gegeben, bei einer seit Jahren gesicherten Diagnose. Zur Widerspruchsbegründung habe ich aktuelle MRT und Röntgennachweise beigefügt. Mir bleibt nichts anderes übrig als zu Klagen. Ich muss nun Prozesskostenhilfe beantragen, mich auf einen jahrelangen Prozess einstellen, bei unglücklichem Ausgang evtl noch die Anwaltskosten der DRV erstatten. (?) Derzeit bin ich bereits ins AlG2 gerutscht, mit Sozialgeld wird es weitergehen. Nun gab mir jemand den Rat, dass es vorteilhafter wäre, die Ablehnung hinzunehmen, nicht zu klagen, dafür eine Reha-Kur zu beantragen, oder sofort einen neuen Rentenantrag zu stellen. Der einzige Nachteil für mich wäre, dass mir die derzeit strittige Rentenmonate verloren gehen und somit eine Differenznachzahlung von Erwerbsminderungsrente und AlG2 entfällt. Macht so ein Vorgehen einen Sinn? Komme ich so eher zu einem Abschluss des Rentendramas? Anja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Welchen Weg Sie einschlagen möchten, bleibt Ihnen überlassen. Zu beachten wäre nur, dass eine medizinische Rehamaßnahme auf die Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit abzielt und nicht darauf, anschließend eine Rente zu bekommen.

Wie sich aus Ihren Zeilen ablesen lässt, sind Sie der Meinung, dass es Ihnen nicht möglich ist, weiterhin im Erwerbsleben zu stehen. Daher bleibt zu überlegen, ob Sie eher den Klageweg gehen wollen, bei dem in der Regel eine Untersuchung bei einem vom Gericht festgelegten ärztlichen Sachverständigen erfolgt.

Ein jetziger sofortiger Neuantrag macht wenig Sinn, höchstens das Leiden hat sich verschlimmert oder es sind weitere Einschränkungen hinzugekommen. Dies können Sie jedoch auch im Gerichtsverfahren geltend machen.

Welcher Weg zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen wird, kann hier nicht gesagt werden, da wir hier keine Mediziner sind und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht kennen.

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24 Antworten

GroKoam 27.08.2014 | 12:15
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Geh arbeiten und gut ist es.
von Ingridam 27.08.2014 | 12:22
Hallo Anja, wenden sie sich an das Forum: krank-ohne-rente.de Ich würde Klage einreichen.
Anneam 27.08.2014 | 12:42
Vielen Dank für Ihre Antwort, Ingrid. Ich werde auch mal das andere Forum besuchen, hat nur mit der Registrierung dort nicht geklappt. viele grüße anja
???am 27.08.2014 | 12:45
Anwaltskosten entstehen der DRV nicht, insoweit müssten Sie im schlimmsten Fall auch keine erstatten. Ich persönlich würde auch eher zur Klage neigen. Allerdings hat es jetzt einige Änderungen zu Gunsten von Neu-Rentnern gegeben. Vielleicht sollten Sie sich vor Ihrer Entscheidung, welchen Weg Sie einschlagen, darüber informieren, ob diese Neuregelungen sich evtl. günstig auf die Rentenhöhe auswirken. Falls Sie keine Klage einlegen, rate ich Ihnen zum Reha-Antrag. Über einen Rentenantrag so kurz nach einem Widerspruchsverfahren wegen Rente wird gerne echt flott entschieden - schließlich hat man sich ja erst kurz davor über Ihre Erwerbsfähigkeit Gedanken gemacht.
Anneam 27.08.2014 | 13:58
Hallo "?", Ihre Antwort bezüglich der Kosten beruhigt mich ein wenig. Die Neuregelungen sind mir bekannt, ein paar Euro mehr würde ein Neuantrag schon ausmachen. Nur es ist lt. Anwalt so, dass die DRV nach 9 Jahren Rentenbezug eine unbefristete Rente bewilligen kann. Ich habe bereits 8,5 Jahre. Im Moment ist es jedoch dringender, dass ich mich für einen Weg entscheide, bestenfalls der, der kürzer ist, mich am wenigsten gesundheitlich belastet und trotzdem erfolgversprechend ist. Aktuell geht es mir nicht um ein paar Euro oder um eine Dauerrente, obwohl ich das natürlich bedenken sollte.... Eine Reha wäre mir gesundheitlich sehr willkommen. 2010 wurde eine, um Verschlechterung abzuwenden, abgelehnt. Da nicht mehr zu erwarten sei, dass ich mein Gesundheitszustand bis zur Erwerbsfähigkeit bessert. Klage und gleichzeitig Reha-Antrag wäre das nicht ein Widerspruch? Der Antrag wird ja leider nicht so gewertet wie man einfach denkt - ich möchte mein Leiden mildern - sondern als Wiedereingliederungsbegehren. Da war ich schon mal auf der falschen Fährte. LG Anja
Anneam 27.08.2014 | 14:33
Vielen Dank an den Experten für die Anwort! Ich muss dann wohl den langen Klageweg nehmen, auch wenn es voraussichtlich ein paar Jahre Sozialgeld bedeutet. :-( Es liest sich bei vielen "Kranken" die sich eine Reha wünschen immer so - weil nicht anders formulierbar - als sollte es ein Sprungbrett in die Rente sein, mit der man sich anschließend auf Kosten der DRV pudelwohl fühlt. Von gesunden Menschen meist so gesehen. Natürlich sollen med. Maßnahmen die Leistungsfähigkeit wieder herstellen. Ein Segen für die Menschen bei denen das möglich ist. Wie gerne würde ich wieder arbeiten.... wieder gesund sein. Was aber ist mit denen, wo eine Heilung nicht mehr möglich ist? Man fühlt sich mit einer kleinen Erwerbsminderungsrente nicht wohl, hohe Renten sind die absolute Ausnahme, Rente macht nicht gesund! Durch diesen Status sitzt man im allgemeinen "nur" an der Kellertür und nicht ganz im "Keller" der Gesellschaft. Es ist ein langer Weg sich mit einer Erkrankung und den Einschränkungen abzufinden, anschließend denkt man natürlich nur noch daran, wie man relativ ruhig um die Runden kommt. Gesund sein und mit der eigenen Arbeitskraft das 3fache einer Rente verdienen, das wünschen sich die meisten Frührentner. Rente ist im Grunde kein Begehren, sondern die Lebensgrundlage für kranke Menschen. Anja
tussiam 27.08.2014 | 21:22
sie schreiben dass eine reha mit der begründung: es wird keine besserung zur erwerbsfähigkeit bringen, abgelehnt wurde. Klagen sie denn mit dieser begründung wird jeder richter schon einen widerspruch zu dem gutachten sehen und einen gerichtlichen gutachter bestellen. nach 9 jahre befristung muss die drv eine dauerrente gewähren es ist wohl ein zufall dass nun nach 8,5 jahren ein solches gutachten vorliegt:-)
Anneam 28.08.2014 | 00:38
Hallo "Tussi", Die Reha-Ablehnung war 2010....genauer Wortlaut: ".... da eine wesentliche Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit nicht zu erwarten ist...." Hatte seit 2005 auch keine weiteren Gutachten mehr bei der Bewilligung der Folgeanträge. Aktuelle Arztbriefe von Haus- und Facharzt haben immer gereicht. Nur jetzt ist alles anders abgelaufen.... und ich hab leider von einer Steigerung meiner Leistungsfähigkeit nichts bemerkt. Hätte mich riesig gefreut.... Gruss Anja
tussiam 28.08.2014 | 06:49
na siehst du, ist doch schon merkwürdig gelle? der gutachter schreibt seit 2010 keine erwerbsminderung mehr??? reha wurde 2010 aus besagten grund abgelehnt!!! da brauchst du dir keine sorgen machen klagen und dieses zweifelhafte gutachten anfechten, du wirst sehen es kommt nicht mal zur persönlichen verhandlung dies geschieht in der regel alles schriftlich. wenn du einen anwalt hast solltest du auch darüber nachdenken ob nicht eine beschwerde bei ärztekammer über diesen gutachter sinnvoll wäre mit dem vorbehalt einer zivilen klage wegen ev. gefälligkeitsgutachten usw. aber erst wenn du klage beim sg. gewonnen hast
Anneam 28.08.2014 | 11:49
Der Gutachter schreibt, es hätte seit 2010 schon keinen Nachweis für Entzündungszeichen gegeben. Tatsächlich ist es aber so, dass mich kein Arzt mehr wiederholt (unsinnig) ins MRT geschickt hat. Bis zu 20 Arztbesuche im Jahr und Therapien hat es jedoch nachweislich gegeben. Hätte ich demnach zu Unrecht den zeitgleich 2010 Folgeantrag bewilligt bekommen? Da darf ich gar nicht nachdenken drüber. Ich habe u.a. einen seronegativen Mb. Bechterew. Röntgenbilder zeigen eindeutig ein Fortschreiten.... von 2005 bis heute... :-( Meine behandelden Ärzte verstehen dieses Gutachten auch nicht.... Naja, die Rentenkassen sind leer.... nicht alle Betroffenen klagen.... Anders kann ich mir die Sache nicht erklären. Der Widerspruchsausschuß hat sich gründlich mit meinem Fall befasst, so steht es geschrieben.... Sind da Fachärzte dabei? Habe mal gelesen da sitzt auch ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes. ? SOLLTE ich die Klage gewinnen, inzwischen bin ich überzeugt das ich diesen Weg gehen muss, werde ich nicht weiter streiten.... hat halt nicht viel Sinn.... Anja
Ex-Rentneram 28.08.2014 | 19:41
Mir wurde sogar meine unbefristete EU-Rente nach 12 Jahren entzogen, obwohl sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert hat. Der Richter vom Sozialgericht meinte dann, nachdem er meine diesbezügliche Klage abgewiesen hatte, dass ich einfach nur unverschämtes Glück hatte, dass meine Rente damals überhaupt bewilligt wurde. Ein anderer DRV-Hausgutachter hätte meinen Antrag vermutlich sofort und juristisch einwandfrei abgelehnt. Die Zuversicht von der "tussi" sollten Sie also mit Vorsicht genießen. Die wird sich nämlich nie wieder zu Wort melden, falls Ihr zuständiger Richter Ihre Klage abweist. Einfach so hat die DRV Ihren Verlängerungsantrag nicht abgelehnt. Irgendeinen "Trumpf" haben die bestimmt noch im Ärmel!
RA Winter u. Coam 28.08.2014 | 19:56
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Das ist albernes Stammtischgeschwätz. Sobald ein Rentenantrag abgelehnt wurde, war entweder der böse, unqualifizierte Gutachter schuld, oder es lag an den leeren Rentenkassen. Was meinen Sie wohl, wie viele Köpfe rollen würden, falls diese albernen Verschwörungstheorien tatsächlich mal nachgewiesen würden? Glauben Sie ernsthaft, dass irgendein DRV-Mitarbeiter oder Ministeriums-Mitarbeiter seinen Kopf riskieren würde, nur damit sein Arbeitgeber ein paar Euro spart? Da sind sogar Arbeitnehmervertreter bei. Die müssen aber alle hart für Ihr Geld arbeiten und haben daher nur bedingt Verständnis dafür, dass manche Leute nicht mehr arbeiten müssen, weil sie Rente bekommen. Da haben die Arbeitgebervertreter schon viel mehr Interesse daran, dass Rentenanträge bewilligt werden. Denn kaum ein Arbeitgeber ist daran interessiert Bewerber einzustellen, die häufige Fehlzeiten wegen Krankheit produzieren. Also sind nicht die Arbeitnehmervertreter die wahren Freunde der Rentenbegehrenden, sondern die Arbeitgebervertreter. War das verständlich genug? MfG
Anneam 28.08.2014 | 23:40
Zitat von Anne anzeigenausblenden
.... Sobald ein Rentenantrag abgelehnt wurde, war entweder der böse, unqualifizierte Gutachter schuld, oder es lag an den leeren Rentenkassen. Was meinen Sie wohl, wie viele Köpfe rollen würden, falls diese albernen Verschwörungstheorien tatsächlich mal nachgewiesen würden? Glauben Sie ernsthaft, dass irgendein DRV-Mitarbeiter oder Ministeriums-Mitarbeiter seinen Kopf riskieren würde, nur damit sein Arbeitgeber ein paar Euro spart? Da sind sogar Arbeitnehmervertreter bei. Die müssen aber alle hart für Ihr Geld arbeiten und haben daher nur bedingt Verständnis dafür, dass manche Leute nicht mehr arbeiten müssen, weil sie Rente bekommen. Da haben die Arbeitgebervertreter schon viel mehr Interesse daran, dass Rentenanträge bewilligt werden. Denn kaum ein Arbeitgeber ist daran interessiert Bewerber einzustellen, die häufige Fehlzeiten wegen Krankheit produzieren. Also sind nicht die Arbeitnehmervertreter die wahren Freunde der Rentenbegehrenden, sondern die Arbeitgebervertreter. War das verständlich genug? MfG
Natürlich habe ich Sie verstanden, ab Ihrem ersten Satz bereits. Ich kann sogar Arbeitnehmer und Arbeitgeber auseinanderhalten. Nur eins erscheint mir nun doch nicht ganz klar: Die Mitwirkung des Arbeitnehmervertreters. Nach welchen Kriterien bewertet ein solcher, wo er doch weder ein Mediziner zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Erkrankten ist, noch ein Arbeitgeber der einem Leistungsgeminderten eine Chance einräumen könnte. Ein gesunder Arbeitnehmer arbeitet sehr hart für sein Geld und hat oftmals am Ende des Monats nicht mehr, als ein gesunder Erwerbsloser. Als ich noch gesund und munter war, ging es mir genauso. Ein kranker Mensch mit Rente, hat am Ende des Monats ebenfalls nichts mehr, noch nicht einmal seine Gesundheit. MfG
Anneam 28.08.2014 | 23:54
Hallo EX-Rentner, dann erging es Ihnen also genauso :-( das zeigt, dass man doch nur von der Meinung eines Gutachters abhängig ist. Wie haben Sie krank ohne Rente weitergelebt, wenn ich fragen darf? MfG Anja
tussiam 29.08.2014 | 09:17
hallöchen, also "rentenkasse ist leer" ist wirklich stammtischparole, wenn du erwerbsgemindert bist dann erhältst du eine ew. an ex-rentner warum hast du nicht weiter geklagt beim lsg???????? denn dies ist nach sg die nächste instanz falls man beim sg zu unrecht nicht ew anerkannt wird. an anne du hast beim sg die möglichkeit bzw. ein recht auf eigenen gutachter den du bestimmst !!!! musst diesen aber erstmal selbst bezahlen bei obsiegen bekommst dieses geld dann wieder von der beklagten. manche rechtschutzversicherungen übernehmen auch diese kosten. also kämpfe wenn du wirklich erwerbsgemindert bist. sg, lsg und bsg stehen dir dann zur verfügung wenn es sein muss.
Anneam 29.08.2014 | 11:07
Huhu "Tussi", vor 10 Jahren hatte ich einen 12 Std Arbeitstag, heute schaffe ich nicht mal mehr 3 Stunden täglich, obwohl ich nach 2 Berufsabschlüssen noch eine Reha-Umschulung in einen körperlich leichteren Beruf absolviert habe. Die langjährige kleine Rente habe ich nicht "umsonst" bekommen. Ja, ich werde den Klageweg nehmen und hoffe ich halte das durch. Was sollte ich auch sonst tun? Nur die Kosten für einen Gutachter kann ich nicht vorstrecken, von meiner Rente in den letzten Jahren konnte ich nichts ansparen und ich lebe allein. Es wird sich bestimmt auch anderweitig ein Weg finden, dass ich nochmal begutachtet werde wobei dann meine aktuellen Befunde auch mit einbezogen werden. Und nun reitet nicht weiter auf meiner "Stammtischparole" rum, ich hatte das eher ironisch gemeint. ;-) Trotzdem scheint aber ein klein wenig Wahrheit drin zu stecken. MfG
GroKoam 29.08.2014 | 12:05
Zitat von Anne anzeigenausblenden
.... also kämpfe wenn du wirklich erwerbsgemindert bist. sg, lsg und bsg stehen dir dann zur verfügung wenn es sein muss.
Huhu "Tussi", vor 10 Jahren hatte ich einen 12 Std Arbeitstag, heute schaffe ich nicht mal mehr 3 Stunden täglich, obwohl ich nach 2 Berufsabschlüssen noch eine Reha-Umschulung in einen körperlich leichteren Beruf absolviert habe. Die langjährige kleine Rente habe ich nicht "umsonst" bekommen. Ja, ich werde den Klageweg nehmen und hoffe ich halte das durch. Was sollte ich auch sonst tun? Nur die Kosten für einen Gutachter kann ich nicht vorstrecken, von meiner Rente in den letzten Jahren konnte ich nichts ansparen und ich lebe allein. Es wird sich bestimmt auch anderweitig ein Weg finden, dass ich nochmal begutachtet werde wobei dann meine aktuellen Befunde auch mit einbezogen werden. Und nun reitet nicht weiter auf meiner "Stammtischparole" rum, ich hatte das eher ironisch gemeint. ;-) Trotzdem scheint aber ein klein wenig Wahrheit drin zu stecken. MfG
Geh arbeiten und heul nicht hier rum.
Anneam 29.08.2014 | 12:30
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Huhu "Tussi", vor 10 Jahren hatte ich einen 12 Std Arbeitstag, heute schaffe ich nicht mal mehr 3 Stunden täglich, obwohl ich nach 2 Berufsabschlüssen noch eine Reha-Umschulung in einen körperlich leichteren Beruf absolviert habe. Die langjährige kleine Rente habe ich nicht "umsonst" bekommen. Ja, ich werde den Klageweg nehmen und hoffe ich halte das durch. Was sollte ich auch sonst tun? Nur die Kosten für einen Gutachter kann ich nicht vorstrecken, von meiner Rente in den letzten Jahren konnte ich nichts ansparen und ich lebe allein. Es wird sich bestimmt auch anderweitig ein Weg finden, dass ich nochmal begutachtet werde wobei dann meine aktuellen Befunde auch mit einbezogen werden. Und nun reitet nicht weiter auf meiner "Stammtischparole" rum, ich hatte das eher ironisch gemeint. ;-) Trotzdem scheint aber ein klein wenig Wahrheit drin zu stecken. MfG
Geh arbeiten und heul nicht hier rum.
Sie haben recht, ich werde mich um eine neue Arbeit bemühen. Ich werde Ihre Pflegerin in der Geschlossenen :-)
herz1952am 29.08.2014 | 12:54
Hallo Anne, Beim Privatrechtsschutz ist normalerweise Sozialrechtsschutz enthalten, falls man/frau das sich noch leisten kann. Richter sprechen Recht, das hat aber mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Ein hessischer Richter urteilt in einem gleichen Fall anders als ein bayerischer Richter. Der Kläger musste die gleiche Sache einmal in Hessen und einmal in Bayern einklagen, weil von beiden Beklagten in verschieden Bundesländern wohnten. Es gab auch Sozialrichter, denen es nicht bewusst war, was mit den Beklagten durch ein kleines Fehlurteil geschieht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Herz1952
Ex-Rentneram 29.08.2014 | 14:04
Weil mir das LSG eine Mißbrauchsgebühr angedroht hat.
Ex-Rentneram 29.08.2014 | 14:11
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Ein paar Monate Hartz 4, dann hat mir die DRV eine Umschulungsmaßnahme bewillgt. Mit Hilfe des Sozialdienstes des Berufsförderungswerkes fand ich dann einen Arbeitgeber, der mir einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz anbot. Es klappt besser als ich dachte.
RA Winter u. Coam 29.08.2014 | 15:17
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Ein sozialmedizinisches Gutachten enthält sowohl objektive als auch subjektive Feststellungen. Tatsächlich vorliegende Erkrankungen oder Behinderungen sind objektiv nachweisbar. Ob jemand mit diesen Einschränkungen aber gar nicht, nur noch zeitweise oder sogar überwiegend im Stehen und Gehen arbeiten kann, ob er Treppen Leitern und Gerüste nutzen kann, ob er Lärm und/oder Zugluft verträgt, ob er für Schichtarbeit geeignet ist, etc., sind subjektive Einschätzungen, die der Gutachter A anders bewerten kann als die Gutachter B und C. Alle drei Gutachter können demnach unterschiedlicher Meinung sein, ohne dass man irgendjemandem seine fachlichen Kompetenzen absprechen darf. Das fertige Gutachten landet dann irgendwann auf dem Schreibtisch des zuständigen DRV-Sachbearbeiters, der die dortigen Angaben auswertet und sowohl objektiv als auch subjektiv interpretiert. Auch dann kann es sein, dass Sachbearbeiter A das Gutachten anders interpretiert als sein Kollege B. Deshalb sollte sich ein Versicherter, dem eine unbefristete EM-Rente bewilligt wurde, nie zu sicher sein. Irgendwann kommt seine Akte vielleicht doch noch mal auf den Prüfstand. Und zwar bei Gutachter oder Sachbearbeiter D. MfG
tussiam 29.08.2014 | 17:42
Ra. Korrekte
Anneam 30.08.2014 | 01:43
Vielen Dank an alle Schreiber, für die hilfreichen Beiträge. Ich freue mich darüber, meine Aufregung hat sich ein bischen gelegt. @ EX-Rentner, schön das es für Sie einen Ausweg gegeben hat. Diese Möglichkeit werde ich leider nicht haben, da ich vor 10 Jahren schon um eine Umschulung kämpfen musste. Grund des Kampfes: Art der Erkrankung und mein Alter = keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Habe die Maßnahme nach langem hin und her dann doch bewilligt bekommen. Ich hab damals nicht glauben wollen, das die DRV mit Ihrer Prognose Recht behalten wird. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr habe ich 600 Fehlstunden wg Krankeit, in den Ferienzeiten nachgearbeitet und dann 2 Wochen vor der Abschlussprüfung doch aufgeben müssen. :-( Aber wie gesagt, ist inzwischen fast 10 Jahre her. @Herz, eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Ja, es wird verschieden bewertet. Genauso wie es "RA Winter..." beschreibt. Da urteilen Menschen die fremd sind, anhand von Akten und einmaligen Eindrücken. Vielleicht habe ich das Glück und im Klageverfahren werden alle Befunde bzw. Arztberichte berücksichtigt, was bisher dem Anschein nach nicht der Fall war. Im Ablehnungsbescheit steht dabei, was man zur Entscheidung berücksichtigt hat. @RA Winter... , vielen Dank für Ihren Beitrag, natürlich haben Sie Recht. MfG Anja (habe den Namen "Anne" gewählt, weil es mit "Anja" nicht funktioniert hat) "Anne" geht wohl immer, habe dem GroKo gar keine Antwort gegeben gehabt. :-D
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