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Klage Sozialgericht wegen falscher Begründung Widerruf LTA

von Trainee10.04.2019 | 15:22
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebes Forum, liebe Experten ich habe letztes Jahr ein einer Eingliederungsmaßnahme teilgenommen, die ich nach 2 Tagen aus GESUNDHEITLICHEN Gründen abbrechen musste. (Krankmeldung) Im Widerruf des Bescheides stand "persönliche Gründe". Dagegen erhob ich Widerspruch, der nun zurückgewiesen wurde. Da ich kürzlich EU-Rente beantragt habe, möchte ich diesen Sachverhalt natürlich richtig stellen. Mein "Rehaberater" hat da wohl damals etwas falsch verstanden. Ich sagte, ich würde es versuchen, 8h + je 1h Weg mit dem PKW. Jetzt überlege ich, ob es Sinn macht, Klage einzureichen. Hier steht wohl Aussage gegen Aussage. Hat jemand eine Idee bzw. Meinung dazu?

6 Antworten

???am 10.04.2019 | 15:33
Ich verstehe den Sinn der Klage nicht ganz. Ein Rentenantrag wird sicher nicht mit der Begründung abgelehnt, dass Sie aus persönlichen Gründen eine Eingliederungsmaßnahme abgebrochen haben. Diese Abbruchsbegründung wird für die Entscheidung über Ihren Rentenantrag keine Rolle spielen. Und Ihre Sicht der Dinge ist ja wohl durch den Widerspruch im Verwaltungsteil ausreichend dokumentiert. Wenn Sie jetzt klagen, was erwarten Sie dann, dass mit dem Rentenantrag geschieht? Soll die DRV warten, bis gerichtlich festgestellt wurde, aus welchen Gründen der Abbruch erfolgte? Das kann dauern. Und wenn nicht abgewartet werden soll, was bringt Ihnen dann die Klage?
KSCam 10.04.2019 | 19:04
Auch ich bin der Meinung, dass Sie sich mit einer Klage nur selbst "ein Bein stellen". Denn eine Klage gegen einen Abbruch einer Eingliederung würde doch nur dann Sinn machen wenn es Ihr Ziel ist die Eingliederung zu machen. Und wenn Sie diese Ziel haben, heißt das doch dass Sie arbeiten können - und damit wäre es sinnlos einen Rentenantrag laufen zu lassen. Sie scheinen sich nicht im Klaren zu sein was Sie wirklich wollen (Eingliederung oder Rente) und welche Konsequenz eine Klage in Eingliederungssachen haben kann (dann ruht wohl das Rentenverfahren bis über die klage entschieden ist.....). Wenn Sie nicht arbeiten können und ein Fall für die Rente sind, ist es völlig egalö aus welchem Grund die Eingliederung abgebrochen wurde.
Traineeam 13.04.2019 | 16:50
Dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich dachte, bei einem EM-Rentenantrag schaut sich jemand die Akte an und in dem Zusammenhang auch die "Begründung" des Widerrufes der LTA. Wenn dem nicht so ist, spare ich mir natürlich weiteres Vorgehen. Ich frage mich nur, warum dann überhaupt eine Begründung im Bescheid steht, wenn es letzenlich nicht relavant ist. Es gaht nicht darum was ich "will" (arbeiten oder nicht?) sondern was (noch) möglich wäre. Ich hoffe, jetzt ist der Sachverhalt nachvollziehbarer.
HermineL aus elo-forum.orgam 13.04.2019 | 19:47
Auf jeden Fall eine Klage einreichen! HermineL
???am 15.04.2019 | 08:21
Spielen wir doch mal die Klage durch: Sie klagen. Wenn der Gutachter über Ihre Erwerbsfähigkeit entscheidet, sieht er: Ach ja, der klagt gegen den Abbruchsgrund. Und entscheidet. Weil allein Ihr Gesundheitszustand für die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend ist und nicht ob/warum oder warum nicht eine Maßnahme durchgeführt wurde. Sie bekommen einen Bescheid über Ihren Rentenantrag und irgendwann später einmal ein Urteil über Ihre Klage. Das Ganze ohne Klage: Wenn der Gutachter über Ihre Erwerbsfähigkeit entscheidet, sieht er: Ach ja, der der war mit dem Abbruchsgrund nicht einverstanden. Und entscheidet. Weil ... siehe oben, nur ohne das Urteil. Falls das Klageergebnis bei der Rentenentscheidung unbedingt berücksichtigt werden soll, müssten Sie das angeben. Beschweren Sie sich dann aber bitte nicht über die Verfahrensdauer und dass Ihnen das Geld ausgeht.
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