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Klage vor dem Sozialgericht

von Pantau14.03.2010 | 12:44
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3 Antworten

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Hallo. Wenn ein Widerspruch gegen einen Bescheid der DRV Bund abgelehnt wird, dann kann man ja nur noch Klage beim Sozialgericht einreichen. Kann man die Klage beim Sozialgercht in Wohnortnähe einreichen oder muss man die Klage in der Nähe von z.B. Berlin einreichen? Ich muss ja während dem Klageverfahren auch irgendwann dort anwesend sein, denk ich mir mal, und da wäre Berlin 650 km entfernt. Da ich das auch alleine wahrscheinlich durchziehe. Oder wenn mich ein Anwalt vertritt: Muss ich dann anwesend sein bei irgendeiner Verhandlung? Danke. Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können die Klage auch ohne Anwalt erheben.

Im Regelfall ist sie bei dem Sozialgericht zu erheben, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben. Aus der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid sollte sich das jeweilige Sozialgericht ergeben, sonst kann man dies auch beim Rentenversicherungsträger telefonisch oder im Internet ermitteln.

Alternativ kann man auch das Sozialgericht wählen, in dessen Bezirk der Ort liegt, in dem man beschäftigt ist, also seinen Arbeitsplatz hat.

Sollte die Klage beim unzuständigen Sozialgericht erhoben werden, wird dieses die Sache an das zuständige Gericht verweisen.

Wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt, muss man jedenfalls dann persönlich erscheinen, wenn dies in der Ladung besonders angeordnet ist. Ob ihr Erscheinen ansonsten entbehrlich ist, können Sie jeweils mit ihrem Anwalt abklären.

2 Antworten

LSam 14.03.2010 | 12:52
Wohin die Klageschrift zu richten ist steht im Ablehnungsbescheid der DRV und das ist immer das zuständige Sozialgericht des Kreises, insofern auch immer Wohnortnähe. . Wenn Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen können Sie auch zu Hause bleiben, wenn verhandelt wird. Es sei denn, das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen an. . Wenn Sie sich selbst vertreten erübrigt sich wohl die Frage der Anwesenheit vor Gericht.
Lowboyam 14.03.2010 | 15:12
Die Klage wird vor dem für ihren Wohnort zuständigen Sozialgericht verhandelt. Wo ihr Rentenversicherungsträger seinen Sitz hat ( Berlin oder sonst wo ) spielt keine Rolle. Natülrich müssen Sie vor Gericht erscheinen - wenn es der Richter im Verfahren anordet. Aber schon aus eigenem Interesse würde ich dem Verfahren beiwohnen... Ansonsten kann Sie ihr Rechtsanwalt auch alleine vertreten.
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