Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Klage wegen Weitergewährung EM Rente, Sozialgericht lädt zur mündlichen Verhandlung ohne Gerichtsgutachter beauftragt zu haben

von FM3210.06.2023 | 01:30
662 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich zerbreche mir darüber seit Tagen den Kopf und kann keine weiteren Informationen finden. Mir wurde nach 3 Jahren die Weitergewährung der EM Rente verwehrt und ich musste nach erfolglosem Widerspruch dagegen klagen. Nach wenigen Monaten lädt mich nun das Sozialgericht zur mündlichen Verhandlung persönlich ein. Ein Gerichtsgutachten wurde nicht in Auftrag gegeben. Ich halte das für sehr ungewöhnlich, nach der mündlichen Verhandlung ergeht doch direkt ein Urteil und das baut normalerweise auf dem Gerichtsgutachten auf? Hat jemand schonmal eine ähnliche Situation erlebt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FM32,

Ihr Anwalt wird sicherlich Näheres in Erfahrung bringen. Spekulationen im Forum sind aus unserer Sicht wenig zielführend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Klageam 10.06.2023 | 04:24
Na dann ist die Lage doch eindeutig, sogar das Gericht geht von den Fakten aus. Ähnliche Fälle nützen gar nichts, da es keine ähnlichen gibt. Jedes Verfahren ist individuell, abwarten!
ganz einfacham 10.06.2023 | 06:03
Sind Sie nach Bewilligung der EM-Rente weiter fleißig zum Arzt gerannt? Sie müssen beweisen, dass Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. => Aktuelle medizinische Dokumentation vom Arzt ausdrucken lassen. Da eine Weitergewährung abgelehnt wird und das Gericht ohne neues Gutachten entscheiden will, sieht es schlecht aus.
Larezam 10.06.2023 | 07:29
Entweder ist (wir Klage schon geschrieben hat) duu it e Sache so eindeutig, dass ein Gutachten durch das Gericht nicht erforderlich ist. Oder: Der Richter will vorab etwas klären und sich ein Bild machen; vielleicht einfach um auch den passenden Arzt zu beauftragen-dann wäre es allerdings i.d.R. kein Verhandlungstermin, sondern ein Erörterungstermin (haben Sie da genau gelesen?)
FM32am 10.06.2023 | 11:08
Ich bin während der Rentenzeit weiter in therapeutischer Behandlung gewesen, leider ohne Erfolg, im Abschlussbericht steht auch drin, dass meine Probleme weiterhin trotz Therapie bestehen. Ein halbes Jahr nach Ende der Therapie habe ich den Verlängerungsantrag gestellt und musste zum Gutachter, dieser war zum einen fachfremd und hat behauptet, bei mir lägen keine gesundheitlichen Probleme vor, obwohl ich seit meiner Kindheit 7-8 Therapien hinter mir habe und die Gutachterin der Rentenversicherung beim Erstantrag davon ausging, dass die Prognose ungünstig ist. Und nein, das ist der Termin zur mündlichen Verhandlung, kein Erörterungstermin. Mein Anwalt will bei der zuständigen Richterin mal anrufen und versuchen mehr in Erfahrung zu bringen.
DRVam 10.06.2023 | 11:36
Das ist ein vernünftiger Weg. Hier kennt doch keiner Ihren Vorgang, um gezielt Antworten zu können.
FM32am 10.06.2023 | 11:54
Im 106 SGG steht, dass der Vorsitzende die Parteien einbestellen kann zur Besprechung des Sachverhaltes, aber dies soll ja vor der mündlichen Verhandlung passieren und nicht erst dann.
REnte1am 10.06.2023 | 11:38
Hinweis: Lesen Sie mal im Sozialgerichtsgesetz (SGG) die §§ 106 u. 109. MfG
REnte1am 10.06.2023 | 11:43
Hallo DRV Sie waren schneller. Mein Hinweis gilt natürlich für FM 32. MfG
Klaroam 11.06.2023 | 21:47
Wer psychische Probleme hat geht zum Psychater. Dieser schreibt Befundberichte usw.. Therapien und Psychotherapeuten sind Nebensache. Aber das mal am Rande. Ich denke, die Sache ist eindeutig und die Verlängerung ist so gut wie durch, sonst würde ein Gutachter eingestellt werden.
FM32am 11.06.2023 | 23:53
Das ist nicht ganz korrekt, ein psychologischer Psychotherapeut ist einem Facharzt gleichgestellt und kann ebenfalls Diagnosen stellen und Befunde erheben. Was denkst du denn was ein Psychiater macht? Der diagnostiziert auch nur und verschreibt dir vielleicht noch Psychopharmaka. Die Verlängerung ist durch, bedeutet die Rentenversicherung wird zur Weiterzahlung verurteilt oder durch = sie wird nicht stattfinden?
Klaroam 12.06.2023 | 00:16
Es ist allgemein bekannt, dass ein Psychater bei der DRV einen höheren Stellenwert hat, als ein Psychotherapeut. Ich würde dir für die weiteren Verlängerungen einen Psychater dringend empfehlen, da hat man auch regelmässig Termine, wenn die KK keine Therapie mehr genehmigt, was für die DRV besser wäre. Ich glaube du kriegst die Verlängerung, auch weil die Quoten bei abgelehnten Verlängerungen im Psychobereich das sagen. Meist wird das gerichtlich wieder kassiert. Blöd ist nur, dass nach misslungener Therapie, du ein halbes Jahr bei keinem Psychater warst, das schreit nach Gutachter.
Klugscheißeram 12.06.2023 | 08:22
Das ist nicht ganz korrekt, ein psychologischer Psychotherapeut ist einem Facharzt gleichgestellt und kann ebenfalls Diagnosen stellen und Befunde erheben. Was denkst du denn was ein Psychiater macht? Der diagnostiziert auch nur und verschreibt dir vielleicht noch Psychopharmaka. Die Verlängerung ist durch, bedeutet die Rentenversicherung wird zur Weiterzahlung verurteilt oder durch = sie wird nicht stattfinden?
Es ist allgemein bekannt, dass ein Psychater bei der DRV einen höheren Stellenwert hat, als ein Psychotherapeut. Ich würde dir für die weiteren Verlängerungen einen Psychater dringend empfehlen, da hat man auch regelmässig Termine, wenn die KK keine Therapie mehr genehmigt, was für die DRV besser wäre. Ich glaube du kriegst die Verlängerung, auch weil die Quoten bei abgelehnten Verlängerungen im Psychobereich das sagen. Meist wird das gerichtlich wieder kassiert. Blöd ist nur, dass nach misslungener Therapie, du ein halbes Jahr bei keinem Psychater warst, das schreit nach Gutachter.
Psychater = Psychiater!
FM32am 12.06.2023 | 10:44
Das hing aber auch mit meiner Erkrankung zusammen und dass ich mich komplett zurückgezogen habe und nicht mehr weiter wusste. Ich hatte einige schlechte Erfahrungen mit Psychiatern und konnte mir nicht vorstellen, dass mir irgendeiner noch irgendwie helfen kann. Ich hoffe ich kann dazu vor Gericht Stellung nehmen und man glaubt mir am Ende. Woher nimmst du die Info mit den hohen Quoten, dass vor Gericht im psychiatrischen Bereich was gekippt wird?
Klaroam 13.06.2023 | 07:16
Blöd ist nur, dass nach misslungener Therapie, du ein halbes Jahr bei keinem Psychater warst, das schreit nach Gutachter.
Das hing aber auch mit meiner Erkrankung zusammen und dass ich mich komplett zurückgezogen habe und nicht mehr weiter wusste. Ich hatte einige schlechte Erfahrungen mit Psychiatern und konnte mir nicht vorstellen, dass mir irgendeiner noch irgendwie helfen kann. Ich hoffe ich kann dazu vor Gericht Stellung nehmen und man glaubt mir am Ende. Woher nimmst du die Info mit den hohen Quoten, dass vor Gericht im psychiatrischen Bereich was gekippt wird?
Aus einer Studie. Wer einmal eine psychische ERM erhält, bleibt zu 98% in dieser, wenn man Widersprüche und Klagen miteinrechnet. Zeitweise nicht in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein ist natürlich ein Kardinalfehler gewesen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026