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Experten-Antwort

Kleine Frage zur Diskussion über Ausbildungs- Schul- und Universitätszeiten

von Sindbad13.12.2010 | 13:10
1796 Ansichten
6 Antworten

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Der Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 ist der Zeitraum, in der Schul- und Universitätszeiten nur noch teilweise bzw. nur noch abnehmend rentensteigernd sind, bis diese schließlich zum 1.1.2009 überhaupt nicht mehr rentensteigernd sind. Wenn ich also beispielsweise zum 1.8.2006 in Rente gegangen wäre, würden meine Schul- und Universitätszeiten nur noch mit einem Anteil von ca. 58 % in die Rentenberechnung einfliessen. (Rechenweg: 48 Monate minus 20 Monate dividiert nur 48 Monate = 28:48 = 58 %) Ist diese Betrachtungsweise richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst einmal empfiehlt es sich statt komplexer Rechnungen anzustellen, in § 263 Abs. 3 SGB VI den Wert in der Tabelle nachzuschlagen. Im übrigen haben Sie nicht ganz recht, denn (siehe Tabelle) die Abschmelzung beginnt ja erst mit dem Februar 2005. Daher beträgt der Wert, wenn man Ihre Rechnung tatsächlich so durchführt, (29 : 48) ca. 60Prozent.

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5 Antworten

LSam 13.12.2010 | 14:48
Werter User Sindbad, die Betrachtungsweise ist nicht richtig. . Ab Rentenbeginn 2005 gilt die stufenweise, sprich, je Monat späterem Rentenbeginn geringere Bewertung. Dafür gibt es Tabellen. . Zeite des allgemeinen Schulbesuchs, des Besuchs einer Hochschule oder Uni wird maximal nur noch mit 36 Monaten eigenständig bewertet. . Für den Rentenbeginn 01.08.2006 gilt der Wert 45,3100 %. Bedeutet, dass maximal 36 Monate dieser Schulischen Zeiten noch mit 45.3100 % vom Gesamtleistungswert bewertet werden können, der aber im August 2006 nicht höher als 0,0378 als Monatswert sein darf. . Ist dies der Fall, wird auf diesen Wert für die Bewertung der schulischen Zeiten begrenzt. Zugewinn wäre dann 36*0,0378 =1,3608 EGPT * 26,16 € (Rentenwert ab 07-2006) = 35,56 € mehr Rente wenn . . . Wenn bei Ihnen 48 Monate belegt sind, würden 36 davon mit diesem Wert bewertet werden können, wenn der 01.08.2006 als Rentenbeginn angenommen wird. . Im Januar 2009 Rentenbeginn und später, keine Bewertung mehr. . Ihr angegebener Rechenweg, die Anzahl Monate nach 2004, bei Rentenbeginn 01.08.2006 = 20, für die Prozentermittlung heranzuziehen, führt nicht zur Lösung. . Differenz daraus in Gegenüberstellung zur Gesetzeslage 58,33% - 45,31% = 13,02 %, die sich mehr aus Ihrer Ableitungan ergeben.
W*lfgangam 13.12.2010 | 19:41
(28:48) ...oh, eine schlichte Verpackung der Zahlen 'Klammerauf28:48Klammerzu' führt zu einem Smiley - und verfälscht die Nachricht. AchtKlammerzu ...hätte mir ja auffallen müssen ;-) Ob die Smiley-Funktion sinnvoll ist - wird eh kaum genutzt (geht mit Text pur ja genau so) - und sie weiter aufrecht zu erhalten ??, hmmm Gruß w.
Karoam 14.12.2010 | 01:03
Hallo W*lfgang, natürlich gibts diese Tabelle. Die Werte sind direkt im SGB VI in § 263 Abs. 3 aufgeführt (siehe Expertenantwort). Gruß Karo
W*lfgangam 14.12.2010 | 20:27
...ich hatte vor meiner Antwort noch nicht bis zum Expertenbeitrag runtergerollt - und lass es dann leider erst im Nachhinein. Gruß w.
W*lfgangam 13.12.2010 | 19:35
Hallo Sindbad, schon richtig gedacht/gerechnet. Ganz richtig wäre es, dass Sie noch x 0,5833 (28:48) des Ausgangswertes aus der Gesamtleistungsbewertung für diese Zeiten erhalten. Gib es da nicht sogar 'ne Tabelle im SGB, wo diese Werten gen Null purzelnd gemessen am Rentenbeginn fix definiert sind? (Bin eben mal zu faul zum Suchen - hab noch zu viel Schnee auf dem Haupt/klamme Finger - Winter wir lieben Dich, wenn Du da bleibst wo die Eisbären sind ;-) Gruß w.
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