Hallo Michael,
grds. dürfen Sie im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen neben der vollen EM-Rente arbeiten, wenn Ihre selbständige Tätigkeit unter drei Stunden am Tag ausgeübt wird.
Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Umfang Ihrer Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst mit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung