Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Kleine oder grosse Wit/er/en) Rente

von Carmen29.09.2014 | 06:32
895 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Forum, mein Partner und ich (43w, 45m) sind gerade dabei das Thema Altervorsorge neu aufzuarbeiten. Wir steigen beim Thema Witen/Witwerrent nicht durch. Was bedeutet große Witwenrente und was die kleine? Das Gesetz sieht vor das ...für Ehen, welche vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden und • Erwerbsunfähig sind • Sich um ein behinderte Kind kümmern • Das 45. Lebensjahr vollendet haben oder • Sich um ein waisenrentenberechtigtes Kind kümmern, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. ..Die grosse Rente zum tragen kommt. Heisst das für uns da Frau erst 43 ist Sie dann nur die kleine Witwe nrente bekommen würde? Was würde das im Umkehrschluss für den Ehemann bedeuten? Wir haben zwei minderjährige (10, 14) Kinder. So wie wir das sehen müsste zumindest die Frau eine Teilberufsunfähigkeit nachweisen können falls der Fall vor dem 45 Lebensjahr eintriit. Allerdings würden da ja auch zwei halbwaisen entgegenstehen?. Nachgelesen haben wir folgendes im Netz:. In Zukunft wird die Altersgrenze für die Witwenrente angehoben. Ab 2010 wird das Rentenalter von jetzt 45 Jahren stufenweise angehoben, so dass im Jahr 2029 die Altersgrenze bei 47 liegt. Würden uns über eure Hilfe freuen. Danke Carmen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carmen,

Anspruch auf große Witwenrente besteht, wenn die Witwe oder der Witwer entweder

- mindestens ein Kind unter 18 erzieht (vereinfacht gesagt, das Kind mit im Haushalt lebt) oder

- erwerbsunfähig ist oder

- die Altergrenze der großen Witwenrente erreicht hat.

Die Altersgrenze richtet sich nach dem Todesjahr: In diesem Jahr liegt sie bei 45 Jahren und drei Monaten und ab 2029 dann dauerhaft bei 47 Jahren.

Für Sie heißt das, dass derzeit aufgrund der minderjährigen Kinder ein Anspruch auf große WR bestehen würde und dass die Altersgrenze auf jeden Fall auch vor dem 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes erreicht wird. Für Sie beide kommt also eine kleine Witwenrente gar nicht mehr in Frage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

GroKoam 29.09.2014 | 07:23
Muß Dein Mann jetzt angst haben?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026