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Experten-Antwort

Kleine Rente

von Sonja Jolanda12.01.2012 | 15:36
2399 Ansichten
12 Antworten
Ich habe irgendwo gelesen, dass man für eine Rente bis 127,75 Euro im Westen bzw. 112 Euro im Osten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen braucht. Stimmt das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2012 | 09:19

Wie bereits vorstehend zu lesen, bezieht sich diese Beitragsfreiheit auf Betriebsrenten und nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung - hierbei waren 127,75 Euro der Grenzbetrag für 2011.

11 Antworten

Krämersam 12.01.2012 | 15:49
Ja. " die Beitragspflicht gilt nicht für Renten, welche geringer als der 20. Teil der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung sind. Momentan liegt dieser bei 127,75 Euro im Westen und 112 Euro im Osten. Erst wenn diese Grenze überschritten ist, gilt die Beitragspflicht für die volle Höhe der Rente." http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/betriebliche-altersvorsorg…
Knut Rassmussenam 12.01.2012 | 15:59
Die Aussage von Krämers gilt nur für Betriebsrenten (sog. Versorgungsbezüge), nicht aber für die gesetzliche Rente!
W*lfgangam 12.01.2012 | 19:44
Knut Rassmussen schrieb

Die Aussage von Krämers gilt nur für Betriebsrenten (sog. Versorgungsbezüge), nicht aber für die gesetzliche Rente!

...und auch nicht für Renten, die Rahmen einer FREIWILLIGEN Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (plus ohne sonstige Einkünfte der mitversicherten Ehefrau) ohne Anrechnung/Beitragsbelastung bleiben - der Betrag ist dann knapp 3x so hoch. Gruß w.
W*lfgangam 12.01.2012 | 22:06
> sorry, so ist es richtig: ... die Rahmen ... *GRRRR die (im) Rahmen ...der Textinterpreter hier verschluckt eckige Klammern, des wegen das (im) wieder verloren ging. Gruß w.
W*lfgangam 12.01.2012 | 22:01
Imdi schrieb

...und auch nicht für Renten, die Rahmen einer FREIWILLIGEN Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (plus ohne sonstige Einkünfte der mitversicherten Ehefrau) ohne Anrechnung/Beitragsbelastung bleiben - der Betrag ist dann knapp 3x so hoch.

Gruß

w.

[/quote]

Hallo,

können Sie bitte in einem verständlicheren deutsch nochmal erklären. Verstehe den Sinn nicht.

[
...und auch nicht für Renten, die Rahmen einer FREIWILLIGEN Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (plus ohne sonstige Einkünfte der mitversicherten Ehefrau) ohne Anrechnung/Beitragsbelastung bleiben - der Betrag ist dann knapp 3x so hoch. Gruß w.
Hallo, können Sie bitte in einem verständlicheren deutsch nochmal erklären. Verstehe den Sinn nicht.
Hallo Imdi, sorry, so ist es richtig: ... die Rahmen ... Betrifft Sie/Andere nur, wenn Sie nicht eigenständiges Pflichtmitglied der gesetzlichen KV sind/werden, sondern über den Ehemann als Familienangehörige in seiner freiwilligen KV mitversichert sind/bleiben können. Die über die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversicherten RentnerInnen zahlen auch von Kleinstrenten ihren Pflichtbeitrag von ~ 10 %. Da wo der Ehepartner/meist Mann aber noch/weiterhin freiwilliges Mitglied der GKV ist, ist das Einkommen des Ehepartner (Rente) nicht für die Beitragszahlung zu berücksichtigen, wenn es bei unter 325 EUR (?, so in etwa grob, ich kann mir nicht alle Grenzwerte merken ;-) liegt. Dann ist die Frau mit dieser kleinen Rente - bei der freiwilligen KV - auch ohne Beitragsabzug. Seien Sie beruhigt, in so einem Fall hat die Krankenkasse durch Vorermittlungen bereits die notwendigen Feststellungen getroffen. Es sollte eigentlich nur die allzu pauschale Antwort von Krämers ergänzen - die nun wirklich seeeeehr pauschal war - und doch in zahlenmäßig realen Ausnahmefällen schon ein Rolle spielt. Bedeutsam ist es dann, wenn man noch kurz vor solch einer Konstellation (Rente/Freiwillige KV) in einem schlecht bezahlten Job/Minijob steht, oder Rentenbeginn wegen Abschlag meint verschieben zu müssen (um die eigene Rente noch aufzubessern) ...und dann bei Rentenbeginn feststellen muss, dass man 'dummerweise' mit der eigenen Rente die freiwillige KV-Freigrenze knapp gerissen hat und nun auch von der Rente KV-Beiträge zahlen muss. Und nein, die Rentenversicherung informiert darüber NICHT, kann es nicht, da sie sich generell auf Rente, und nicht anderes Zweige der Sozialversicherung und deren Folgewirkungen beschränkt/zu beschränken hat. Fragen Sie daher eher in Ihrer örtlichen Stadt-/ Kreisverwaltung nach, die verfügen über diese Nebenkenntnisse (manche ;-) Gruß w. PS: nun habe Sie entgültig verwirrt ;-)
W*lfgangam 13.01.2012 | 15:38
Hallo öha, vielen Dank für die aktuelle Zahl! Ich speicher sie/die Rechtsgrundlage mal in meiner Wissens-Ablage ab (versenkt und vergessen ;-) ...habe eher seltenst damit zu tun - nicht ganz so große Stadtverwaltung eben (aber weiß es halt irgendwo so ungefähr, das hier ein Knackpunkt ist, 'Probleme' bestehen, die vorher ausgeräumt werden können/müssen) Gruß w. ...wir sind uns sicher schon mal über den Weg gelaufen, stimmts ?! :-)
W*lfgangam 14.01.2012 | 15:54
öha schrieb

Möglich, wenn Sie regelmäßig bei den Tagungen der BAVers oder der AbayV teilnehmen...15.10.-17.10.12 in München bzw. 25.04.12 in Forchheim

Gruß w. ...wir sind uns sicher schon mal über den Weg gelaufen, stimmts ?! :-)
Möglich, wenn Sie regelmäßig bei den Tagungen der BAVers oder der AbayV teilnehmen...15.10.-17.10.12 in München bzw. 25.04.12 in Forchheim
Das Vorharznordland im Blickpunkt der 4 Türme gehört nicht gerade zur AbayV :-) Leider ist es hier so, dass sich keiner für eine dezentrale BAVers/LAVers engagiert (mich eingeschlossen!), auch wenn es diesbezüglich schon mal Impulse/Kontakte/Informationen zum Erhalt der örtlichen VersÄ gibt, um den Ortsfürsten Feuer erfolgreich unter den Backen zu machen. Gruß w. ...das 'letzte' München war geil - ich überlege noch für dieses Jahr. (Die Red. möge dieses kleine Zwiegespräch verzeihen ...)
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