Hallo Mo,
die Altersgrenze wird nach § 242 Abs. 6 Sechstes Sozialgesetzbuch vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben.
Je nach dem wann Ihr Ehegatte verstorben ist, bestimmt sich die Altersgrenze für den Bezug der großen Witwenrente. Bei Tod vor dem 01.01.2012 besteht ein Anspruch auf große Witwenrente ab Vollendung des 45. Lebensjahr, danach wird in Monatsschritten angehoben.