Hallo SuperDaniel,
wir schließen uns den Vorrednern an und unterstellen dabei, dass das neu Hinterbliebenenrentenrecht zur Anwendung kommt (was zum Beispiel nicht der Fall wäre, wenn vor 2002 geheiraet wurde).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung