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Experten-Antwort

Kleine Witwenrente was passiert nach den 24 Monaten?

von SuperDaniel29.07.2023 | 15:42
1144 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, noch eine Frage zu der Witwenrente. Die Frau meines Vater ist 44 Jahre und bekommt deshalb ja nur die kleine Witwenrente wenn Ich das richtig Verstehe. Diese gibt es dann ja nur 24 Monate lang, aber was passiert danach, rutscht man dann in die große, muss man die neu beantragen oder gibt es dann wirklich nichts mehr?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SuperDaniel,

 

wir schließen uns den Vorrednern an und unterstellen dabei, dass das neu Hinterbliebenenrentenrecht zur Anwendung kommt (was zum Beispiel nicht der Fall wäre, wenn vor 2002 geheiraet wurde). 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo SuperDaniel,
der Anspruch auf kleine Witwenrente besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist. Zum Ablauf der Befristung wird der berechtigten Person (Witwe oder Witwer) ein Schreiben mit Angabe der Anspruchsvoraussetzungen für die große Witwen- oder Witwerrente übersandt. Der vorgesehene Zeitpunkt der Zahlungseinstellung wird zusätzlich angekündigt.
Es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

WRam 30.07.2023 | 06:16
Wenn die Witwe selbst nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht, fällt die kleine Witwenrente nach 24 Monaten ohne eine Ersatzleistung weg und ab dem 47. Lebensjahr wird die große Witwenrente geleistet, wenn keine neue Ehe eingegangen wurde. So viel mir bekannt ist, fordert die Rentenversicherung dann erneut zur Antragstellung auf. Das genaue Prozedere wird aber sicher noch durch den Experten erläutert werden.
Abecky58am 30.07.2023 | 06:52
Das 47 Lj. gilt erst ab 2029. Bis dahin gilt eine Übergangszeit. Die grosse Wtwenrente kann man in 2023 bereits mit 46 Jahren erhalten. In 2024 dann mit 46 Jahren und 2 Monaten und in 2025 mit 46 Jahren und 4 Monaten. Kommt auf das Geb.datum an. Vielleicht kann sie in 2 Jahren doch nahtlos wechseln.
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