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Experten-Antwort

Kleingewerbe

von Sabine13.12.2017 | 14:51
478 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, mein Sohn hat seit April 2017 ein Kleingewerbe als "Wassersportassistent" angemeldet. Sein Verdienst liegt unter 900€. Meine Frage: Liegt in seinem Fall eine Rentenversicherungspflicht vor? Bzw. welche Möglichkeiten bestehen in seinem Fall, in die Rentenversicherung einzuzahlen? Vielen Dank im Voraus. Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

dem Beitrag von Fastrentner muss ich leider grundsätzlich zustimmen. Ohne weitere detailliertere Informationen lässt sich hier letztlich keine klärende Aussage machen.

Vielleicht sollten Sie bzw. Ihr Sohn sich zunächst in der folgenden Broschüre zum Schutz Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Möglichkeiten der Versicherung informieren:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Für anschließende individuelle Detailfragen wenden Sie sich am besten direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers. Hier kann man Sie bzw. Ihren Sohn wesentlich konkreter und zielgerichteter beraten, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fastrentneram 13.12.2017 | 16:21
Um etwas zur Versicherungspflicht aussagen zu können, müssten Sie die Tätigkeit eines „Wassersportassistenten“ schon genauer beschreiben. Arbeitet er für einen Auftraggeber, ist es eine Lehrtätigkeit u.ä? Gewissheit bringt nur die Meldung beim zuständigen Rententräger, ggf. bei der Clearingstelle in Berlin.
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