Hallo Rina,
solange Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung und Pflichtmitglied in der KVdR sind, sind Sie zunächst erstmal über diese krankenversichert. Darüber hinausgehend muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der Krankenversicherung zu beantworten.