Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Kleinstbetragsrente, Riester, auch steuerlich ein Minusgeschäft!

von Alex22.07.2025 | 10:13
442 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe mir dieses Jahr Rieser voll auszahlen lassen, da die zu erwartende monatliche Rente bei ca. 37 Euro lag. Habe auch alles wieder zurück bekommen, was ich einbezahlt habe, ebenso die Zinsen und die Zulagen vom Staat. Das wird nicht automatisch ans Finanzamt gemeldet. Ich muß die Auszahlung nächstes Jahr bei der Steuererklärung für dieses Jahr angeben. Nun stellt sich mir die generelle Frage, warum wird das überhaupt versteuert? Die Beträge die ich in den Riester Banksparplan einzahlte, waren doch von bereits versteuertem Geld. Einsehen würde ich es ja, wenn ich nur den Zinsertrag und die Zulagen versteuern müßte, aber warum den kompletten Auszahlbetrag? Was ja auch noch dazu beiträgt, dass meine gesamte Steuerlast für meine Einnahmen 2025 erhöht. Danke für die Erklärung Alex

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2025 | 10:22

Hallo Alex, 

 

wie alle Renteneinkünfte wird auch die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge durch die Riester-Förderung steuerfrei gestellt sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden müssen. Da die Rente geringer ausfällt als das Einkommen in den Erwerbsjahren, ist der Steuersatz später voraussichtlich geringer und die nachgelagerte Besteuerung daher oftmals von Vorteil für Sie.

 

weitere Informationen finden Sie hier:

 

Riester-Rente Auszahlung: Optionen & Risiken | Riester-ZfA

 

bitte wenden Sie sich mit konkreteren Fragen zur Steuererklärung an einen Steuerberater, an das zuständige Finanzamt oder an den Lohnsteuerhilfeverein. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Was soll das?am 22.07.2025 | 10:26
Wollen Sie hier nur Aufmerksamkeit? Weder Gründe für die Gesetzgebung noch Steuern sind Themen dieses Forums. Lesen Sie besser die Wichtigen Hinweise zu diesem Forum, bevor Sie hier unpassende Fragen stellen.
Alexam 22.07.2025 | 10:47
Experte/in schrieb
Vielen Dank Experte für die Antwort. Jetzt ist es mir klar. Wenigstens eine vernünftige Antwort, ansonsten scheinen hier nur gelangweilte frustrierte unterwegs zu sein. Grauenhaft!
Halloam 22.07.2025 | 11:32
Hallo. Du schreibst. ----Die Beträge die ich in den Riester Banksparplan einzahlte, waren doch von bereits versteuertem Geld. Einsehen würde ich es ja, wenn ich nur den Zinsertrag und die Zulagen versteuern müßte, aber warum den kompletten Auszahlbetrag?--- Deine Beiträge hast Du zwar von von versteuertem Geld bezahlt. Aber am Ende des Jahres hast Du die Zulagen bekommen oder sie sind in der Steuererklärung als Freibetrag gerechnet worden wenn der höher wie die Zulagen war.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026