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Experten-Antwort

Kleinunternehmen gründen während einer LTA Maßnahme?

von Su06.09.2021 | 12:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag; ich bin derzeit in einer LTA Maßnahme, bin voraussichtlich im Januar 2022 fertig und habe aber evtl. jetzt schon die Möglichkeit Stundenweise in einem Unternehmen zu arbeiten. Ich würde gerne wissen, ob ich dann ein Kleinunternehmen gründen darf und dennoch weiter meine LTA Leistungen beziehen werde. Oder alternativ, ob ich einen Minijob annehmen darf? Bis wieviel € darf ich neben meiner LTA verdienen ohne Abzüge? Wäre toll, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank im Voraus, Grüße Su

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Su,

Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (bis zu 450,00 Euro monatlich) wird grundsätzlich nicht auf das Übergangsgeld während einer LTA angerechnet. Dabei kann die geringfügige Beschäftigung auch während der LTA aufgenommen werden.

Ist die Beschäftigung oder Tätigkeit nicht nur geringfügig, erfolgt eine Einkommensanrechnung, da der Zweck der wirtschaftlichen Absicherung des Rehabilitanden während der Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, durch die Beschäftigungsaufnahme zumindest zum Teil nicht mehr erforderlich ist. Außerdem ist in derartigen Fällen immer im Einzelfall zu prüfen, ob die aufgenommene Beschäftigung möglicherweise das Rehabilitationsziel gefährden könnte. In diesen Fällen sollte zur Abklärung ein Beratungsgespräch mit dem Reha - Fachberater erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

LTAam 06.09.2021 | 13:12
Für die individuelle Klärung dieser Fragen haben Sie als Ansprechpartner Ihren Reha-Fachberater der die Gesamtumstände beurteilen kann.
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