Hallo Kiri,
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen Klinikwunsch zu äußern.
Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat.
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