Hallo Maja 74,
die Zuweisung der Rehabilitationseinrichtung erfolgt grundsätzlich indikationsgerecht. Entsprechend Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen wird für Sie eine passende Rehabilitationseinrichtung ausgewählt. Daraufhin werden die medizinischen Unterlagen der ausgewählten Einrichtung übersandt. Dabei kann es in Einzelfällen auch mal vorkommen, dass der leitende Arzt der Einrichtung in der Gesamtschau der medizinischen Unterlagen zu einer abweichenden Beurteilung kommt und eine Aufnahme in seiner Einrichtung nicht befürwortet.
Ob bei dieser Entscheidung - wie in Ihrem Fall - jetzt primär medizinische oder eventuell auch organisatorische Gegebenheiten eine Rolle gespielt haben, vermag ich aus der Ferne nicht einzuschätzen. Fakt ist jedoch, dass nun seitens der Rentenversicherung neu zu prüfen ist, in welcher anderen Einrichtung eine Durchführung der Rehabilitationsleistung möglich ist.
Das die Wahl dabei erneut auf die Einrichtung fällt, die die Aufnahme bereits abgelehnt hat, mag ich zu bezweifeln, da letztendlich die Einrichtung selbst darüber entscheidet, wen sie wann aufnimmt.