Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Klärung zur Erwerbsunfähigkeitsrente und Arbeitserprobung ab 01.01.2024

von Marita8530.11.2023 | 07:57
233 Ansichten
7 Antworten
Ich beziehe derzeit eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und habe Ihnen kürzlich mitgeteilt, dass ich ab dem 01.01.2024 ein Arbeitsverhältnis mit 25 Wochenstunden (3 Tage mit je 8 Stunden) beginnen werde. Laut Ihrem Schreiben werden die ersten sechs Monate als Arbeitserprobung angesehen, und die Rente wird weiterhin gezahlt. Hierzu hätte ich einige Fragen zur Klarstellung: 1. Wie interagiert mein Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis mit der Höhe meiner Rente? Erhalte ich beides unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 EUR? 2. Welche Rolle spielt mein "höchstes jemals erhaltenes Gehalt" in diesem Kontext, und wie wird dieses berechnet? Ich finde dazu keine Angaben in meinem Rentenbescheid. Kann ich diese Informationen in meinem ePostfach einsehen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2023 | 08:47

Hallo Marita85,
Ihre Fragen können leider nicht im Rahmen dieses Forums beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Kaum zu glauben!am 30.11.2023 | 08:05
Wie wäre es mit der „abwegigen“ Idee den Absender Ihres Schreibens zu konsultieren? Manchmal kann man sich über Fragesteller nur noch wundern.
individuelle Beratung und Unterstützungam 30.11.2023 | 08:14
Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, sollten Sie den Absender kontaktieren. Hier antworten anonym in erster Linie Laien und wenn es DRV-Mitarbeitende sind, haben diese keinen Einblick in Ihren Fall und jeder Fall ist individuell, so dass es da zu Missverständnissen kommen kann bzw. manche Dinge ohne Akteneinsicht nicht beurteilt werden können. Nur bei der zuständigen DRV kann Ihnen individuell geholfen/können Sie unterstützt werden.
Erst denken, dann fragen!am 30.11.2023 | 10:00
Siehe Expertenantwort!
Apfel am 30.11.2023 | 10:47
Zumindest 1.) kann man beantworten. Sie erhalten Rente und Gehalt, d.h. Rente und Hinzuverdienst treffen aufeinander. Bleibt dieser im erlaubten Rahmen - das sind die 17800 Euro-wird die Rente in voller Höhe weiter gezahlt, liegen Sie darüber nicht mehr.
Nanana!am 30.11.2023 | 15:22
HdF! schrieb

Wie wäre es, einfach mal die Fresse zu halten?

Aufgrund Ihrer Wortwahl kann man unterstellen, dass Sie einen geminderten Intellekt besitzen. Sind Sie deshalb schon in Behandlung?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026