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Experten-Antwort

Knappschaft

von Agnes03.12.2011 | 23:44
1768 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, brauche mal Eure Hilfe, bei Durchsicht meiner alten Vers. Unterlagen komme ich mit der Umrechnung meiner Rente nicht ganz klar.Wie kann ich den Umrechnungsfaktor - Beitragsmessungsgrundlage für die Jahre 1964-1967 u. 1968-1985 in Erfahrung bringen. Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie "-/-" bereits geschrieben hat, werden auch in der Knappschaft die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass man das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt durch das Durchschnittsentgelt dieses Jahres teilt. Das Ergebnis ist dann auf 4 Stellen nach dem Komma zu runden.

Sofern Ihnen eine Rentenauskunft vorliegt, dann können Sie die Berechnung für jedes Jahr aus den Berechnungsanlagen nachvollziehen.

Bezüglich der Leistungshöhe gibt es den Unterschied, dass die Zugangsfaktoren bei den einzelnen Rentenarten in der Knappschaft höher sind als in der allgemeinen Rentenversicherung. So werden z. B. die Entgeltpunkte bei einer Altersvollrente in der allgemeinen Rentenversicherung mit dem Faktor 1,0 und in der Knappschaft mit dem Faktor 1,3333 multipliziert.

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1 Antworten

-/-am 04.12.2011 | 15:46
Die Umrechnung von Bruttoentgelt in Entgeltpunkte kann in jeder Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen nachvollzogen werden. Dort wird in einer der Anlagen dargestellt wie Bruttoentgelt geteilt durch durschnittliches Bruttojahresarbeitsengtelt Entgeltpunkte ergeben. Wenn das Versicherungskonto geklärt ist, kann jederzeit eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen angefordert werden.
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