Wie "-/-" bereits geschrieben hat, werden auch in der Knappschaft die Entgeltpunkte dadurch ermittelt, dass man das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt durch das Durchschnittsentgelt dieses Jahres teilt. Das Ergebnis ist dann auf 4 Stellen nach dem Komma zu runden.
Sofern Ihnen eine Rentenauskunft vorliegt, dann können Sie die Berechnung für jedes Jahr aus den Berechnungsanlagen nachvollziehen.
Bezüglich der Leistungshöhe gibt es den Unterschied, dass die Zugangsfaktoren bei den einzelnen Rentenarten in der Knappschaft höher sind als in der allgemeinen Rentenversicherung. So werden z. B. die Entgeltpunkte bei einer Altersvollrente in der allgemeinen Rentenversicherung mit dem Faktor 1,0 und in der Knappschaft mit dem Faktor 1,3333 multipliziert.