Sie können jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Das Vorliegen der Erwerbsminderung wird dann durch den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung.
Sofern Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben, kann das Krankengeld u.U. höher sein. Vergleichen Sie die Beträge mit Ihrer aktuellen Rentenauskunft.