Hallo Hallo63,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Arbeitsrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Personalvertretung/Gewerkschaft oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht verweisen muss.
Nur freiwillig kündigen, wenn Sie denn unbedingt das Geld benötigen oder Sie unbedingt einen sauberen Abschluss haben wollen (z.B. psychische Erkrankung).
Sie erwerben jedes Jahr in der befristeten EMR den neuen Urlaubsanspruch. Klar verfällt dieser auch nach 15 Monaten teilweise wieder. Natürlich ist es auch richtig, dass Sie durch falsche Terminierung der Kündigung bis max. den Gegenwert eines Jahresurlaubs freiwillig verzichten. Nur wenn Sie die unbefristet EMR bzw. in Ihre normale Rente wechseln, kommt es unweigerlich zur Abgeltung des Urlaubsanspruches.
Ihren AG wird es sehr freuen, da er komplett um die Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes umhin kommt.
Der Beitragsersteller kann sich ja fiananziell durch eine "Nichtkündigung" nicht schlechter stellen als bei einer "Selbstkündigung". Den Verfall von Urlaubstagen/günstige Kündigung lassen wir bei der Überlegung mal außen vor.
Für den AG geht es fast immer (außer jetzt mal bei emotionalen Beweggründen) um den Kosten-/Nutzenabgleich. Was kostet mich der Mitarbeiter aktuell bzw. was könnte er mich ggf. kosten wenn er an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt oder eine Kündigungsschutzklage nach Kündigung durch den AG anstrengt.
Bestenfalls kündigt der AN selbst bzw. geht nahtlos nach der EMR in die Rente (egal welcher Art). Dann kommt es nur zur Urlaubsabgeltung. Hier kann es um sehr viel Geld gehen.
Ich übertreibe jetzt mal.
Möchte ich als AG, dass mein 58 Jahre alter Schwerbehinderter Mitarbeiter, der noch blühendes Betriebsratsmitglied ist nach befristeter EMR wieder in die Firma zurückkehrt. Kann gutgehen u. die EMR wird um weitere 3 Jahre verlängert u. er reicht dann die "Schwerbehindertenrente" ein u. es kommt zum Urlaubsabgleich. Oder erkaufe ich mir als AG den Verzicht auf den Arbeitsplatz durch ein Vergleichsangebot.
Ist halt alles Zockerei. Einfach mal vor Ablauf der EMR dem AG ein freundliches Schreiben zukommen lassen, dass die EWR ausläuft u. dass man fest beabsichtigt an seinen alten Arbeitsplatz zurück zu kommen. Und seit 2024 kann man selbst bei voller EMR mal schön 6 Monate zur Arbeitserprobung zurückkehren. Dann auch noch schön im Vorfeld mit dem Betriebsrat sprechen. Bei kleineren u. mittleren Firmen ist die Tendenz da, dass mal es laufen lässt. Bei Konzeren gibt es fast immer ein Angebot.
Ich schweife aber ab, habe wohl ein wenig zu viel Zeit jetzt wo Wochenende ist.
Doch es gibt eben auch noch andere Möglichkeiten. Möchte ich mich z.B. als AG von dem Risiko "freikaufen", das der Mitarbeiter nur noch die 1/2 EWR zugesprochen bekommt bzw. ihm diese gänzig abgesprochen wird? Oder möchte es der AN mal mit einer 6-monatigen Leistungserprobung am Arbeitsplatz versuchen? Nach vielen Jahren aus dem Job raus u. dann wieder eine Einarbeitung vom Stammpersonal mit entsprechender Ressourcenbindung muss abgewägt werden.
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