Hallo Anni,
mit der Ihnen bewilligten Umschulung (Ausbildung) gibt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit sich nach bei Ihnen festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen für eine leidensgerechte neue Tätigkeit zu qualifizieren und in naher Zukunft wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Diese Chance sollten Sie nicht leichtfertig aufgeben. Sie sollten die Möglichkeit prüfen, Ihre Probleme mit Ihrem Ausbildungsbetrieb zu besprechen. Sofern dies nicht zum gewünschten Erfolg führt bzw. dies für Sie keine mögliche Option darstellt, sollten Sie vor einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Kontakt mit Ihrem Rehafachberater bei der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
Kündigen kann man immer, aber das hat oft diverse Nachteile (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Probleme mit der DRV etc.)
Klaären Sie das also zuerst mit dem Kostenträger der Umschulung, was es für sinnvolle Alternativen gibt.
Und manchmal muss man gewisse Dinge auch einfach hinnehmen bzw. aushalten. Die Traum-Arbeitsstelle oder Traum-Ausbildung, in der ALLES supi und flauschig ist, ist recht selten.
Früher hat man gesagt: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre", auch wenn das heute niemand mehr hören will.
Aber hey, Ihre Entscheidung!
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