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Experten-Antwort

Kündigung durch Arbeitnehmer in der Reha

von Susanne05.06.2024 | 05:44
1203 Ansichten
6 Antworten

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Als Arbeitnehmer möchte ich in meiner Reha das Arbeitsverhältnis kündigen. Der Kündigungszeitraum liegt nach dem Ende der Reha. Wie verhält es sich in der Reha mit der Kündigungsfrist? Gelten hier die im Vertrag/Gesetz fixierten Fristen, oder muss etwas spezielles beachtet werden (ruhender Arbeitsvertrag etc.). Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne ,

 

Ihre Anfrage fällt nicht in unsere Zuständigkeit. 

 

Welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Arbeitsvertrag(Arbeitsrecht).Viel Glück für den Beschäftigungswechsel.

 

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5 Antworten

kein DRV-Thema leideram 05.06.2024 | 05:46
Das ist keine Rentenfrage, auch wenn Sie ggf. über die DRV in der Reha sind, sondern Arbeitsrecht. Wenn Sie keine Sperre vom Arbeitsamt riskieren möchten, sollten Sie sich daheim vom Facharzt attestieren lassen, dass die Kündigung aus med. Gründen notwendig war.
Kein Rententhema!am 05.06.2024 | 05:48
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die in einem Rentenforum nicht beantwortet werden kann. Wenden Sie sich an Ihre Arbeitnehmervertretung, Ihre Gewerkschaft oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Überlegenam 05.06.2024 | 06:39
An den Kündigungsfristen ändert sich nichts. Aber eine Eigenkündigung ist oft mit negativen Folgen verbunden, besonders, wenn man sich gesundheitlich angeschlagen ist (zukünftige Sozialleistungen, Sperre ALG1, Urlaubsabeltung etc.). Also gut überlegen. Bleibt natürlich Ihre Entscheidung.
Sozialdienst nutzenam 05.06.2024 | 06:59
In der Reha-Klinik gibt es einen 'Sozialdienst', der kann Ihre arbeitsrechtliche Frage zwar wohl auch nicht beantworten, aber er kann Ihnen die finanziellen Optionen aufzeigen, die Ihnen anhand Ihres Rehaverlaufes nach der Reha zustehen könnten. Nutzen Sie den, bevor Sie (leichtsinnig) freiwillig Ihren Arbeitsvertrag kündigen! Denn auch wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente anstreben, wissen Sie ja noch gar nicht, ob die tatsächlich bewilligt werden würde. Und falls eine Rente abgelehnt wird können Sie zwar Widerspruch einlegen und ggfs. klagen, aber der Arbeitsplatz ist weg. Und ALGI wird auch nicht unbegrenzt lange bezahlt. Also VORSICHT mit selbst kündigen!! Informieren Sie sich noch besser, bevor Sie das tun.
Susanneam 05.06.2024 | 07:36
Besten Dank dennoch für eure Antworten. Ich habe einen neuen Job in Aussicht. Natürlich möchte ich nicht in die Arbeitslosigkeit.
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