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Experten-Antwort

KÜNDIGUNG FÜR UMSCHULUNG

von M.U.-T.06.12.2024 | 06:39
326 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Umschulung über die Rentenkasse Bund bewilligt bekommen, vorher mache ich noch einen 3 monatigen Vorbereitungskurs ab März '25. Meine Frage: Darf ich meine alte Beschäftigung kündigen? Und wenn ja, wann? Leider konnte mir das bis jetzt niemand beantworten und im Internet bin ich nicht fündig geworden. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2024 | 09:38

Hallo M.U.-T,

 

die Deutsche Rentenversicherung hat keinen Einfluss auf Arbeitsverhältnisse.

Ob und wann Sie Ihre Beschäftigung daher kündigen können, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung leider nicht beantworten.

Dies hängt von den gesetzlichen oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen ab.

 

Informieren Sie sich zu den Fristen am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Jaam 06.12.2024 | 07:11
Wenn Sie das möchten, dürfen Sie das natürlich. Falls Sie in Ihrem neuen Beruf definitiv nicht bei Ihrem alten Arbeitgeber arbeiten können, wird das auf Dauer auch die einzige Lösung sein. Bei der Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen kommt natürlich auch immer die Frage nach möglichen Abfindungen ins Spiel. Darauf gibt es aber keinen Anspruch, vor allem dann nicht, wenn der Grund beim Arbeitnehmer liegt. Sie können sich dazu aber rechtlich beraten lassen (Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt ...).
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